• Ich denke, du malst da sprichwörtlich den Teufel an die Wand….

    Nichts wird so heiß gegessen, wie’s gekocht wird!

    Antworte bitte konkret auf die bereits gestellten Fragen!

    Du scheinst ein bisschen neben dir zu stehen und mit dem Verstehen und Sortieren überfordert zu sein. Hol dir Unterstützung von deiner Frau, deinem bereits erwachsenen Sohn, jemanden mit klarem Verstand, dem du vertraust, MACH DAS NICHT ALLEINE!!!


    Ich stochere jetzt ein letztes Mal in den Informationen herum, die du nach und nach preisgegeben hast, und beziehe mich darauf. Wenn du da wieder nicht drauf eingehst oder meine Antwort auf unvollständige Angaben deinerseits beruht, bin ich hier raus.


    1. Auch als chronisch Kranker müsstest du von irgendeinem Amt Ansprüche haben. Die Frage ist letztlich nur, von welchem Amt.

    2. Wenn du krankheitsbedingt gar nicht arbeitsfähig gewesen sein solltest, hätte das irgendwann ärztlich und amtlich festgestellt werden müssen.

    Ist das irgendwann mal angefragt oder festgestellt worden?

    3. Mit dem Fallmanager des Jobcenter hast du gesprochen. Weiß der in allem Bescheid?

    Wenn ja, so hast du nicht grundsätzlich hinterm Berg gehalten…hättest vielleicht mehr machen müssen…


    5. Selbst WENN in den letzten Monaten zu viel gezahlt worden sein SOLLTE, bedeutet das nicht, dass du/ ihr das von jetzt auf gleich zurückzahlen müsst, wenn ich das gar nicht könnt. Wie die Rückzahlung in bezahlbaren Raten erfolgen kann, kann verhandelt werden.

    ———> Sprich mit deinem Sachbearbeiter vom Jobcenter! Schildere ihm deine Lage und deine Sorge.

    Durch entsprechende Gespräche - nochmals: Nimm dabei deine Frau oder deinen immerhin volljährigen Sohn oder jemanden mit klarem Verstand, dem du vertraust, mit - mit dem Jobcenter und/oder weiteren Ämtern, die für dich zuständig sind, wirst du herausfinden, ob und wie die jeweiligen Zahlungen sich ausgleichen…

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Ich muss jetzt erstmal aus dem Job raus der GdB ist noch in der Post.

    Bevor sich das Integrationsamt sich zuckt, sonst drücken wir noch eine Vertragsstrafe. habe angekreuzt dass ich keinen GB Antrag gestellt habe, Fallmanager war informiert!

  • Denk daran: Auch mit GdB bist du grundsätzlich erwerbsfähig! Das bedeutet, dass du grundsätzlich arbeiten gehst musst.

    Wenn du zur Zeit nicht in der Lage bist, arbeiten gehen zu können - weil die gesundheitlichen Einschränkungen zugenommen haben - musst du zum Arzt gehen und dir eine Krankschreibung ausstellen lassen!

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Ich verstehe nicht, wie das „Integrationsamt“ da drin hängt bzw. wofür das jetzt steht. Kann damit so erstmal nix anfangen, weil ich damit nie zu tun hatte.

    Kannst du das näher erklären?

    Bist du ein Ausländer, der gesellschaftlich „integriert“ wird?

    Oder geht es um ein „Wiedereingliederungsverfahren“ = Integration nach längerer Krankheit?

    Edit (19.06.): Da keine Erklärung erfolgt ist, hab ich mich wiederum selbst auf die Suche nach Informationen gemacht:

    Kurz: Das „Integrationsamt“ unterstützt schwerbehinderte Menschen darin, ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

    Es bietet Maßnahmen und Leistungen, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu gehören u.a. auch folgende Leistungen:

    - individuelle Information und Beratung z.B.
    zur Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
    zur behinderungsgerechten Gestaltung
    zu persönlichen Schwierigkeiten

    - psychosoziale Beratung, z.B.
    zur Lösung behinderungsbedingter Probleme oder Konflikten am Arbeitsplatz

    - finanzielle Leistungen, z.B.
    zur Neuschaffung oder Ausstattung vorhandener behinderungsgerechter Arbeitsplätze

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • habe angekreuzt dass ich keinen GB Antrag gestellt habe

    Hattest du denn zum Zeitpunkt den GB Antrag schon gestellt und wissentlich verschwiegen?

    Wenn ja, warum hast du’s verschwiegen?

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Bei mir jeder auch der Fallmanager sagte, das kann ich machen. Weil der noch keine Behinderung festgestellt worden ist. 🤔 Man kann aber braucht keinen und es ist nicht statthaft bei Einstellung danach zu fragen.

  • Bei mir jeder auch der Fallmanager sagte, das kann ich machen. Weil der noch keine Behinderung festgestellt worden ist. 🤔

    Worauf beziehst du dich mit dem „das kann ich machen“ genau? Auf das Ankreuzen?

    Dann wäre das doch gar kein Problem, dass du’s angekreuzt hast.

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Das Kreuz bezieht sich auf den Personalfragebogen. 🤐 Habe auch nicht an eine 50 gedacht = Behindertenausweis und damit schwer kündbar. (drum muß ich so schnell wie möglich raus) am besten pack ich meinen Koffer. Oder mach eine Selbstanzeige vielleicht kommen die anderen so davon? Bedarfsgemeinschaft🤐

  • Das Kreuz bezieht sich auf den Personalfragebogen. 🤐 Habe auch nicht an eine 50 gedacht = Behindertenausweis und damit schwer kündbar. (drum muß ich so schnell wie möglich raus) am besten pack ich meinen Koffer.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist….

    Als du den Personalfragebogen ausgefüllt hast, war der Grad der Behinderung noch nicht beantragt worden, insofern stellt das, wie dir auch der Fallmanager gesagt hat, kein Problem dar.

    Inzwischen ist es beantragt worden und du bist mit einem Grad von 50 Prozent eingeschätzt worden… DASS du damit für deinen Arbeitgeber schwerer kündbar bist, bedeutet doch keinen Nachteil für dich. Sowas dient Menschen mit Behinderung doch eher als SCHUTZ.

    Ich verstehe nicht, warum du deswegen „so schnell wie möglich raus“ müsstest….

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Der Antrag lief schon bloß die Feststellung erfolgt jetzt, wir hatten ja alle gehofft dass ich keine 50 bekomme. Aber ab Grad der Behinderung von 50 ist das so. Ab da gibt es auch erst den Ausweis. Außerdem habe ich diesen erst nach Arbeitsaufnahme bekommen und dann der Fallmanager

  • Der Antrag lief schon bloß die Feststellung erfolgt jetzt, wir hatten ja alle gehofft dass ich keine 50 bekomme. Aber ab Grad der Behinderung von 50 ist das so.

    Weiter oben hast du geschrieben:

    Bei mir jeder auch der Fallmanager sagte, das kann ich machen. Weil der noch keine Behinderung festgestellt worden ist. 🤔 Man kann aber braucht keinen und es ist nicht statthaft bei Einstellung danach zu fragen.

    Insofern muss dir DAS Problem doch eigentlich keine Sorge machen…

    Hast du gehofft mehr als 50 zu bekommen?

    Warum ist ein Problem für dich, dass du jetzt 50 hast? Der Kündigungsschutz ist doch zu deinem Schutz…

    Das sagt doch nur etwas darüber aus, dass du beeinträchtigt bist, und dass auf diese Beeinträchtigung vom Arbeitgeber Rücksicht genommen werden muss.

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Ich steige da auch nicht durch.

    Hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben, und dort bei "Sind sie schwerbehindert oder gleichgestellt?" 'nein' angekreuzt?

    Meine 'Behinderung' ist angeboren, trotzdem habe ich in Arbeitsverhältnissen noch nie das Vorhandensein eines GdBs angegeben.

    Es ist nicht immer leicht, aber wirklich 'gebraucht' habe ich ihn bisher noch nie. Da hatte ich immer Glück mit den Arbeitsstellen.

    Ich habe letztes Jahr erst den Arbeitgeber gewechselt, und dort auch wieder 'nein' angekreuzt - ganz einfach, weil ich es auch vorher immer ohne Nachteilsausgleich geschafft habe.

    Ich war glücklicherweise noch nie arbeitslos. Die Frage hat sich mir daher tatsächlich noch nie gestellt, aber sie tut es auch jetzt nicht, denn selbst wenn ich einmal arbeitslos werden sollte, denke ich nicht, daß mir da irgendwer etwas 'kann', denn ich hätte mit Bekanntheit des GdB ja genauso meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt wie ohne.

    Und wenn der Antrag noch nichtmal durch ist, kannst du ja auch gar nicht 'ja' ankreuzen, denn du wußtest ja vorher gar nicht, wie der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt da entscheiden würde. Daher hattest du den Ausweis ja auch noch gar nicht, hättest also auch keine Kopie davon bei der Personalabteilung einreichen können - was in dem Fall erforderlich gewesen wäre.

    Das kannst du dem Fallmanager (heißen die wirklich so? Was für ein pathetischer Euphemismus) genau so sagen.

    Von daher verstehe ich deine Panik auch nicht so ganz. Wäre es andersrum (also 'ja' ankreuzen', obwohl du keinen hast) schon eher... denn dann hättest du 'Vorteile erschlichen', die dir nicht zugestanden hätten. Sorum aber macht es überhaupt keinen Sinn. Du hast ja nichts 'erschlichen' - ganz im Gegenteil: Du hättest ja, selbst wenn du es, wie ich, gewußt hättest, quasi dennoch von dir aus auf den Ausgleich 'verzichtet'.

    Du wußtest es aber ja nichtmal. Was soll dir also irgendjemand da Sanktionen 'aufdrücken'? Und vor Allem: Wofür überhaupt???


    Oder hast du Angst, falls die davon erfahren, nicht aus deinem Arbeitsvertrag 'rauszukommen', ohne selbst kündigen zu müssen (was ja eine temporäre Sperre nach sich ziehen würde), um beim Jobcenter Leistungen zu beantragen, bevor es dir schlechter geht, und du das eventuell nicht mehr selbst tun kannst?

    Das würde aber immernoch nicht erklären, warum du davon auszugehen scheinst, daß das Vorhandensein eines GdBs Einfluß darauf hätte, ob du zuviel gezahltes Bürgergeld zurückerstatten mußt.

  • Ja ich dachte ja das man im Jobcenter, ordentlich beraten wird. Wenn mann sich nach langer Krankheit wieder meldet, fühle mich wie im Hamster Rad ohne Ausweg. Und dann die Arbeit und Wie Weiter? ☠️ Meine Familie?

    Diesbezüglich finden sich doch in dieser PDF der Bundesagentur Grundsicherung - Einfach erklärt

    wichtige Informationen.

    Ich hab von einem Teil mal einen Screenshot gemacht und darin etwas markiert:

  • Wenn du dich im Jobcenter ähnlich verhalten hast wie hier, kann ich nur zu gut nachvollziehen, warum dein Fallmanager/ Sachbearbeiter genervt ist.

    Ich stelle fest, dass du wieder nicht auf unsere Beiträge eingegangen bist.

    Wie’s aussieht, willst du hier eigentlich nur jammern, es sieht jedenfalls nicht danach aus, dass du tatsächlich Hilfe zur Selbsthilfe suchst.

    Wie andere vor mir, bin ich nun auch raus hier.

    Gruß

    AmSee

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Ich habe weder eine EGV = Eingliederungsvereinbarung noch irgendwas anderes schriftliches in der Hand. Jetzt doch eine jetzt wollen Sie infos... Laut schreiben 🖋

  • Ich denke, du malst da sprichwörtlich den Teufel an die Wand….

    Ich hab von einem Teil mal einen Screenshot gemacht und darin etwas markiert:

    ———> Sprich mit deinem Sachbearbeiter vom Jobcenter! Schildere ihm deine Lage und deine Sorge.

    1. Das ist das Problem bin ich richtig bei diesem Amt war davor dort. Habe mich zurück gemeldet. Es wurde mir gesagt zuständig ist

    AfA oder Jobcenter.

    2. Nein er hat es mir angesehen und mir den GDB Vorgeschlagen. Nicht den Äd wie das eigentlich bei SGB II üblich habe auch nichts schriftlich.

    Ich war damals noch im Krankengeld.

    3. Nein noch nichts war ja damals noch krank, danach habe ich die Endbescheinigung vom Arzt vorgelegt also arbeitsfähig. Der FM und die SA.

    Ich spreche immer von SA das ist Sachbearbeiter ich habe alles mit dem Fallmanager besprochen. Die Sachbearbeiterin war dabei wo ich den AU Bescheinigung vorgelegt habe.

    Ich hab von einem Teil mal einen Screen

    shot gemacht und darin etwas markiert:

    DAS macht es ja auch nicht besser

    🤕

  • Wir haben dir Hilfestellung zu geben versucht auf Basis dessen, was du uns an Informationen gegeben hast.

    Deine Informationen waren, wie durch deine letzte Antwort wieder sehr deutlich wird, lückenhaft und unsortiert.

    Auf Gegenfragen zum besseren Verständnis hast DU so gut wie gar nicht geantwortet!

    Wie soll Dir geholfen werden, wenn Du zum Einen Fragen nicht beantwortest und zum Anderen Hilfsangebote scheinbar ignorierst und damit die Leute, die Dir helfen wollen, vor den Kopf stösst,

    Ich brauche kein Hellseher oder Prophet zu sein, um Dir sagen zu können, dass Du mit dieser Art bald wirklich alleine da stehst.

    Nicht, weil Dir keiner helfen KANN bzw. KÖNNTE. Sondern weil Dir dann keiner mehr helfen WILL.

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

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