Hallo Mike,
naja, rechtlich ist das schon etwas komplizierter.
Zitat von "Betty"Bewegst du dich da nicht eventuell in dem Tatbestand der Körperverletzung.
ZitatBezüglich des Berufs ist das sehr Elegant gelöst
Ich glaube jetzt nicht, dass „das elegant gelöst“ ist. Eher weit in einer rechtlichen Grauzone.
Rechtlich gesehen ist es so: Wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du Dir Deiner Sucht und der daraus eventuell resultierenden psychischen und physischen Ausfälle während des Arbeitens bewusst warst, kann Dir durchaus Vorsätzlichkeit, wie auch z. B. bei Ärzten, unterstellt werden.
ZitatIn erster Linie mache ich mir Sorgen um meine Gesundheit
M. E. ist das eine sehr einseitige Sicht. Ich jedenfalls würde mir schon bei einem Beruf, wie Deinem, auch Sorgen um die Gesundheit meiner Kunden machen.
Bislang bist Du mir hier jetzt nicht so vorkommen, dass Du nach dem Motto lebst : „egal, legal oder illegal, Hauptsache scheißegal“