Bitte helft mir - es ist sowei

  • Hallo zusammen,

    nach 5 Jahren mit Depressionen und täglichem Alkoholkonsums, werde ich in 2 Wochen in eine Klinik gehen. Ich freue mich darauf den Anbsprung geschafft zu haben... auch wenn ein wenig ein mumliges Gefühl da ist.

    Es handelt sich um eine privat Klinik welche von meinem Arzt empfohlen wurde. Ich bin privat versichert, aber meine Versicherung teilte mit mit, dass der Entzug nur von der Rentenversicherung übernommen wird.

    Ich habe keinen Nerv mehr jetzt auch noch mit der Rentenversicherung zu diskutieren.

    Könnt ihr mir Eure Erfahrungen mitteilen?

    Einen Antrag zur Einweisung in die Klinik habe ich bei der Krankenasse gestellt.

    Muss ich jetzt noch eine Antrag bei der Rentenverischerung stellen?

    Danke

  • Hoi Gandalf

    Ich wünsch dir alles Gute für den Entzug!

    Leider kenn ich mich mit den deutschen Versicherungen nicht aus. Kann dir da nicht dein Arzt genauere Auskunft geben? Und sonst musst du halt doch das Telefon in die Hand nehmen und dich durchfragen… aber wenn sonst schon alles aufgegleist ist, wirst du sicher auch das noch schaffen 44. .

    Lg Mira

  • Danke für die Antwort Mira,

    Ich hatte gestern Nachmittag doch noch bei der Rentenversicherung angerufen und diese teilten mir mit, dass Sie keine Kosten für die Entwöhnung übernehmen. Meine Krankenkasse hingegen teilte mir mit, dass Sie den Entzug übernimmt aber die Entwöhung nicht. Es wird also wohl ein Unterschied gemacht zwischen Entzug und Entwöhnung. Allerdings übernimmt, zumindes nach bisherigem Stand/Info, die Enwöhung weder die Krankenversicherung noch die Rentenkasse.

    Vielleicht hat ja hier im Forum schon jemand einen Klinikaufenhthalt als Privatpatient bezahlt und kann mir helfen.

    Ansonsten muss ich weiter telefonieren.

    Danke

    Gandi

  • Hallo, Gandalf (der Graue oder der Weisse?)

    Zunächst einmal HERZLICH WILLKOMMEN hier im Forum!

    Ich bin auch privat versichert. Vor etlichen Jahren (vor 14, um genau zu sein) hat meine Versicherung in Verbindung mit der Beihilfe die Langzeittherapie (12 Wochen) bezahlt. Leider hatte ich dann nach ca. 2 Jahren einen vierjährigen Rückfall, während dessen ich mehrere Entgiftungen (Entzüge) gemacht habe, die jeweils 1 Woche dauerten. Auch die hat die KV bezahlt. Vor nunmehr 8 Jahren wollte ich dann eine 2. Langzeittherapie (Entwöhnung).
    Leider hat da die KV gesagt, dass sie schon eine LZT bezahlt hätten - eine weitere wäre nicht drin. Zum Glück sagte aber die Beihilfe, dass sie ihren Teil zahlen würde - immerhin 70%. Also dachte ich mir, ich beisse in den äußerst sauren Apfel und treibe irgendwie die 30%, die die KV sonst getragen hätte auf. Denn ich wollte unbedingt von diesem Schei.. Alkohol weg. Ich machte einen Termin in einer Klinik. Dort trieb es mir dann zwar erstmal die Tränen in die Augen, als ich erfuhr, was mich selbst diese 30% kosten sollten. Leider kam dann 2 Tage nach meinem Einreiten in die Klinik die Nachricht von der Beihilfe, dass sie nun doch nicht zahlen würen >:( ;(
    Tja, und somit konnte ich in Absprache mit den Ärzten dort nur eine qualifizierte Entgiftung (mit gleichzeitiger Therapie) von 2 Wochen machen. Und die musste die Kasse (und Beihilfe) zahlen. Aber da ich gleich im Anschluß weiter zu einem Therapeuten gegangen bin und mir eine Selbsthilfegruppe (SHG) gesucht habe und diese regelmäßig besuche, war dies meine bisher letzte Entgiftung gewesen :D

    In meiner SHG gibt es mehrere Leute, die ebenfalls privat versichert sind. Bei mir wurde eine LZT bezahlt, beinem Gruppenfreund sogar 2. Eine andere Gruppenfreundin hat von ihrer KV nur unter größtem Kampf eine LZT bezahlt bekommen, weil in ihren Versicherungsbedingungen "Suchterkrankungen" von der Leistung ausgenommen sind (als wenn jemand freiwillig süchtig werden will). Kommt also darauf an, welche Versicherung man hat. Welche hast Du denn?

    Ein anderer Gruppenfreund, der selbst bei einer Versicherung arbeitet, sagte: Wenn die Versicherung etwas ablehnt (was sie meist aus Prinzip tut, um zu "sparen") - Widerspruch einlegen. Ca. 40% der Widersprüche werden dann bewilligt. Falls doch wieder abgelehnt wird - erneut Widerspruch. Von diesen Widersprüchen werden dann ca. 50% bewilligt. Falls wieder Ablehnung - Klage. Dann wird meist bewilligt. Und selbst wenn davon nur 50% bewilligt werden, haben im Endeffekt 85% eine Bewilligung erhalten.

    Vielleicht solltest Du mal zu einer Suchtberatungsstelle gehen - die haben da mehr Erfahrungen mit dem Kampf mit den Windmühlen - äh, Versicherungen.

    Ich wünsche Dir jedenfalls Erfolg!

    Gruß
    Greenfox

    Es rettet uns kein höh’res Wesen,

    kein Gott, kein Kaiser noch Tribun

    Uns aus dem Elend zu erlösen

    können wir nur selber tun!

  • Moin - in der Regel ist es so:
    Medizinische Maßnahmen werden von den KVs bezahlt - Reha-Maßnahmen laufen über die Rentenversicherungsträger. Auf Suchterkrankungen bezogen bedeutet das: Entgiftungen im Krankenhaus einschließlich eines möglichen qualifizierten Entzuges laufen auf KV-Ticket - wobei bei sogenannten Drehtürpatient*innen die KVs auch schon `mal den Paketpreis des QEs verweigern. Bedeutet für den / die Patient*innen, dass ihr Aufenthalt im Krankenhaus ggf. auf die reinen Entgiftungstage reduziert bleibt (5-7 Tage).
    Für die Kostenübernahme einer Entwöhnungsbehandlung sind die Rentenversicherungen zuständig. Hierzu ist ein Antrag nötig (Normalfall: eine Suchtberatungsstelle erarbeitet zusammen mit dem / der Patient*in den sogenannten Sozialbericht - der wird bei der BfA / LVA eingereicht und diese entscheiden dann (meistens positiv - es sei denn, die Abstände zwischen zwei Therapien sind zu kurz oder der Sozialbericht erscheint den Kostenträgern nicht aussichtsreich genug) - dann bleibt allerdings nur der von greenfox beschriebene Widerspruchs- und Klageweg übrig.
    Die Problemfälle liegen bei den Freiberuflern - hier zahlen LVA / BfA natürlich nicht und viele private KVs ebenfalls nicht - aufgrund der entsprechenden Versicherungsbedingungen.
    In meinem Fall war es noch anders - ich war vor meiner Entgiftung selbstständig, nicht (mehr) privat krankenversichert und habe kurz vor meiner Entgiftung mein Gewerbe abgemeldet. Als (Wieder)Mitglied in der gesetzlichen KV hat diese meinen QE bezahlen müssen, und da BfA / LVA nicht zuständig waren, mußte sie auch meine LZT bezahlen. Glücklicherweise verfügt meine damalige Suchtberatungsstelle über eine bestens informierte und engagierte Sozialreferentin, die mich in diesen Fragen umfassend beraten konnte. Ohne diese Unterstützung wäre ich sicher an dem Zuständigkeitswirrwarr verzweifelt und hätte in meiner damaligen Situation ggf. auch recht schnell aufgegeben - erfreulicherweise ist dann doch alles anders gekommen und ich habe sogar noch meine Wunschklinik gegenüber der DAK durchsetzen können.

    Beste Grüße
    keppler

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