Jobcenter "Kommunale Eingliederungsvereinbarung" Entbindung von Schweigepflicht

  • JOBCENTER Trier "Kommunale Eingliederungsleistung"

    Das Jobcenter hat mich heute aufgefordert eine Erklärung zu unterschreiben, bei der ich sämtlichen Beratungsstellen der Stadt Trier bei Inanspruchnahme folgender Leistungen

    :" 1. Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

    2. Schuldnerberatung
    3. psychosotiale Betreuung
    4 Suchtberatung"

    erlaube, die Inanspruchnahme der Beratung dem Jobcenter mitzuteilen.

    Bin ich jetzt schon zu empfindlich geworden oder hat noch jemand von Euch ein seltsames Brechreizgefühl dabei?

    Kommentare oder eigene Erfahrungsberichte ausdrüklich erwünscht.

    Pit

  • :o Hallo Pit,

    hier wäre ja mal interessant zu wissen warum. Was will das Jobcenter mit diesen Angaben? Ist man zu solch einer Erklärung verpflichtet? Ich persönlich finde es ziemlich zwiespaltig. Das ist für mich ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Dann könnte oder müsste man ja auch eine Erklärung darüber abgeben, dass mein Arzt seine Schweigepflicht auch nicht mehr einhalten muss. Gibt es denn tatsächliche in solches Netzwerk, dass das Jobcenter auch wirklich informiert wird?

    Zu Punkt 1: Kann ich ja noch verstehen.
    Zu Punkt 2: ??? (hier mag ja sein, dass es annähernd ok ist, denn ein polizeiliches Führungszeugnisse und Darlegung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse wird für manch einen "JOB" vorausgesetzt. Musste ich auch schon.)
    Zu Punkt 3 und 4: bowdown Ich bin da wirklich überfordert.

    Hier müsste man sich mal eine rechtsverbindliche Meinung (RA) einholen. Auf der anderen Seite könnten natürlich solche Angaben bei sozialen und pflegenden Berufen von Bedeutung sein. Die Frage ist eben halt: Muss dafür eine solche schriftliche Erklärung her?

    Das ist mir dazu erst einmal spontan eingefallen. Aber: Meine Gedanken. Müssen ja nicht richtig sein.

    Schönen Tag dir.

    LG Betty

    Auf dem Weg zu mir lerne ich mich immer besser kennen. <br />Ich habe Freundschaft mit mir geschlossen und freue mich, dass ich mir begegnet bin.<br /><br />Ich bin lieber ein Original als eine herzlose Kopie.

  • Moin, moin -

    ich finde diese Datensammelwut von Behörden und ähnlichen Einrichtung erschreckend. Dass die Entwicklung hin zum gläsernen Menschen nicht aufhaltbar ist, ist mir bewußt. Trotzdem versuche ich, sowenig wie möglich öffentlich von mir preis zu geben ... Beispielsweise habe ich die Benutzung der neuen Krankenkassen-Chip-Karte bis zum aller letzten Moment hinausgezögert - leider war es zum Schluß einfach zu mühsam, mir jedes Mal eine Versicherungsbescheinigung von meiner KK abzuholen, wenn ich ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollte ...
    Grundsätzlich würde ich dem Jobcenter keine Einwilligung unterzeichnen, in der ich Beratungsstellen von deren Schweigepflicht entbinden - jedenfalls nicht, wenn das keine restriktiven Maßnahmen (etwa Kürzungen des Leistungsbezuges ...) nach sich zieht.
    Interessant wäre es in diesem Zusammenhang, ob beispielsweise Suchtberatungsstellen verpflichtet sind, Daten ihrer Klienten an Behörden etc. weiter zu geben, wenn eine Schweigepflichtenbindung vorliegt - wenn ja, wäre das ein ziemlicher Skandal!
    Ob die Aufforderung des Jobscenters überhaupt rechtens ist, möchte ich stark bezweifeln. Beispielsweise wurde ja in diversen Arbeitsrechtsprozessen Müttern recht gegeben, die eine schon eingetretene Schwangerschaft dem Personalchef vorenthalten haben ...

    Soweit erst einmal ...
    beste Grüße

    keppler

    Einmal editiert, zuletzt von keppler (27. August 2015 um 20:43)

  • Danke Betty danke Keppler,

    im übrigen habe ich vor 2 Jahren meine Suchtberaterin von der Schweigepflicht gegenüber dem Jobcenter entbunden. Ich habe das dem Jobcenter aber nicht mitgeteilt. Ich weigere mich auch nicht dies zu tun. Aber ich habe eine Person der Institution "die Tür" von der Schweigepflicht entbunden und nicht die Institution an sich. Desweiteren wird von mir erwartet, das ich alle in Trier vertretenen Einrichtungen von der Schweigepflicht bzgl. der Inanspruchnahme o.g. Leistungen entbinde.

    Wo bleibt hier der geschützte Freiraum und Anonymität, dem jedem Bedürftigen geboten wird, damit die Hemmschwelle eine Beratung aufzusuchen möglichst gering ist? Mir kommt das aus suchttherapeutischen Sicht kotraproduktiv vor.

    Liebe Grüße

    Pit

  • Wenn ich das so lese und es mich betreffen würde, hätte ich arge Bauchschmerzen ...

    Grundsätzlich würde ich dem Jobcenter keine Einwilligung unterzeichnen, in der ich Beratungsstellen von deren Schweigepflicht entbinden - jedenfalls nicht, wenn das keine restriktiven Maßnahmen (etwa Kürzungen des Leistungsbezuges ...) nach sich zieht.

    Ich bin damals von meiner Behörde aufgefordert worden, von meinen Ärzten die Gründe für verschiedene Krankschreibungen der vergangenen 5 Jahre einzureichen. Sehr traurig, aber ich musste die Personalstelle meiner POLIZEI-Behörde :o an den § 203 StGB erinnern ...

    Gruß
    Greenfox

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