Jugendamt und alkohol

  • Hallo ich 33 Jahre alt und alleinerziehend.

    Ich habe im moment angst da ich ein Rückfall hatte.

    Ich fange mal vorne an...

    Nach der Trennung meiner Partnerin hatte ich ein Nervenzusammenbruch. Danach war ich in einer psychatrie für zwei Wochen zur Entgiftung. In der Zeit war mein sohn bei seiner Tante (Mutter ging auch nicht) untergebracht weil das jugendamt das gesagt hat. Danach hatte ich 1 1/2 Jahre ambulante Therapie. Und musste kämpfen vor Gericht und Anwalt plus einem Gutachten. Danach war der kleine wieder bei mir. Meine Auflage ist gewesen die familienhilfe zu nehmen und blut Tests zu absolvieren.

    Nun ist es so das ich vor zwei Wochen rückfällig war. Und nun zum test musste. Dort wird man das sehen denke ich. Ich weiß nicht ob ich der familienhilfe das sagen soll. Oder ob ich auf das Ergebniss warte. Ich habe mir aber wieder Hilfe geholt in einer Selbsthilfe Gruppe und bei der Suchtberatung. Evtl habt ihr ja einen Tipp lg

  • Grüß Dich, Rainer - und erst einmal Herzlich Willkommen in unserer Online-Runde!

    Ganz kurz zu mir: Bin 60, Alkoholiker, nach mehreren (2) Rückfällen nun seit 15 Jahren trocken und auch ein wenig in der Suchtselbsthilfe unterwegs.

    Du schreibst, dass du vor 2 Wochen rückfällig warst. Nun gibt es Rückfälle und Rückfälle:

    Man greift in einer psychischen "Notsituation" zu, trinkt etwas und bemerkt seine "Dummheit" selbst und beendet es wieder - entweder funzt es so oder man holt sich Hilfe.

    Ooooder man rutscht wieder richtig rein und kommt ohne fremde Hilfe nicht wieder raus und bleibt eine ganze Weile wieder im Suff.

    Bei mir hat der Rückfall 4 JAHRE gedauert und mich verdammt viel Mühe gekostet, wieder rauszukommen. Du schreibst etwas von "vor 2 Wochen" ...

    Das kann heissen, Du hast Dir 1-2 Bier eingeflösst und konntest dann wieder aufhören - aber auch, dass Du fast 2 Wochen durchgesoffen hast. Dazwischen ist alles möglich.

    Ich habe mir aber wieder Hilfe geholt in einer Selbsthilfe Gruppe und bei der Suchtberatung.

    DAS ist aber mE das Allerwichtigste - und darauf kannst Du stolz sein! Denn egal welche Variante zutrifft - Du hast Dir Hilfe gesucht. Und das wird man auch bei der Familienhilfe anerkennen. Als Leiter einer SHG habe ich auch mit unserer örtlichen Suchtberatung zusammengearbeitet und von denen weiß ich, dass es sehr wohl honoriert wird. Kann natürlich nur für diese sprechen.

    Mein Rat ist immer, soetwas offensiv anzugehen, also, es anzusprechen. Zum Einen bringt es nichts, wenn sie es von Hinten durch die kalte Küche erfahren (könnten) und zum Anderen ist es für Dich und Dein Selbstbewusstsein eine gute Übung, auch Deine Schwächen/Fehler anzusprechen. Nennt sich Selbstreflexion.

    Okay, ist MEINE Methode und nicht jedermanns Sache. Aber es hat schon Einigen geholfen.

    Gruß

    Greenfox

    Es rettet uns kein höh’res Wesen,

    kein Gott, kein Kaiser noch Tribun

    Uns aus dem Elend zu erlösen

    können wir nur selber tun!

  • Hallo und herzlich Willkommen, Rainer!

    Vielleicht hilft dir erstmal der Gedanke weiter, dass das Jugendamt am Wohl des Kindes interessiert ist. Was das bedeutet, ist mitunter eine Abwägungssache.

    Ich selbst, inzwischen 50 Jahre alt, seit mehr als zwei Jahren zufrieden abstinent, bin mit einem alkoholkranken Vater aufgewachsen, dessen regelmäßige Rückfälle für unsere Familie und meine kindliche Entwicklung verheerend waren.

    Meine eigene Entwicklung lässt mich daher aufhorchen und nachfragen, was unter deinem „Rückfall“ konkret zu verstehen ist.

    Bedeutet das, dass du dich ein Mal aus welchen Gründen auch immer hast hinreißen lassen und ein Glas Alkohol getrunken hast? Oder hast du dich ein Mal volllaufen lassen und am nächsten Tag gleich wieder die Reißleine gezogen? Oder bist du wieder voll drauf und dabei?

    Je nach dem, wie deine Antwort darauf ausfällt, ergibt sich für die Mitarbeiter des Jugendamtes eine andere Sichtweise auf das Wohl des Kindes.

    Einfach Augen zu und abwarten, ob beim Bluttest was rauskommt oder nicht, halte ICH für keine gute Lösung. Überleg mal, wie das bei der Familienhilfe ankommt, wenn der Test auf Alkoholkonsum hinweist und du NICHTS gesagt hast.

    Dies erstmal als Antwort. Weiteres ergibt sich gewiss im Austausch.

    Beste Grüße

    AmSee

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Danke für deine Antwort. Ich war eine Woche drinne in dem Sumpf danach habe ich die reisleine gezogen. Und bei der Suchtberatung und der selbshilfegruppe um Hilfe gebeten.

  • Ich war eine Woche drinne in dem Sumpf danach habe ich die reisleine gezogen. Und bei der Suchtberatung und der selbshilfegruppe um Hilfe gebeten.

    DAS dürfte eine Information sein, die für die Mitarbeiter der Familienhilfe entscheidend ist!

    Du hast möglichst schnell die Reißleine gezogen und um Hilfe gebeten.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass deine Situation nicht grad die einfachste ist. Was du von dir preisgegeben hast und dazu noch das, was es bedeutet, alleinerziehend zu sein, ist zweifellos nicht ohne. Und sowas dürfte den Mitarbeitern der Familienhilfe durchaus bewusst sein.

    Entscheidend dürfte für die Mitarbeiter des Jugendamtes sein, was sie für einen Eindruck von dir haben, und Offenheit spielt da eine sehr große Rolle. Entscheidend dürfte sein, DASS du weiterhin Hilfe in Anspruch nimmst und sehr wahrscheinlich auch, dass du deinen Rückfall aufarbeitest, damit es nicht wieder dazukommt.

    Es dürfte ja seine Auslöser gehabt haben, dass du zum Alkohol gegriffen hast. Du solltest schon glaubwürdig machen können, dass du daran arbeitest, dass es nicht wieder passiert.


    So jedenfalls MEINE Einschätzung aufgrund der Erfahrungen, die ich als Jugendliche mit dem Jugendamt an meinem damaligen Wohnort gemacht habe und die ich als Erwachsene an meinem jetzigen Wohnort gemacht habe, als ich mal beruflich mit dem Jugendamt zu tun hatte.

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

  • Hallo Rainer,

    darf ich fragen, wie’s dir inzwischen ergangen ist und wie unsere Hilfestellung bei dir angekommen ist?

    Freundliche Grüße

    AmSee

    Du kannst nicht zurückgehen und den Anfang ändern,
    aber du kannst jetzt neu anfangen und das Ende ändern.

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