Tiefster Punkt: Obdachlosigkeit, Gefängnis??

  • Hallo zusammen,
    mein erwachsener Sohn hat durch seinen Alkoholkonsum schon viel verloren (mehrere Arbeitsstellen, Umschulung, Führerschein, Partnerin, Freunde, Ersparnisse, Geld, Dokumente) und vermutlich hat der Alkoholkonsum auch zum Ausbruch einer schwerwiegenden bzw. folgenreichen (seltenen) Krankheit beigetragen (letzteres ist aber nicht bewiesen... es gibt Studien, die ein erhöhtes Auftreten der Erkrankung bei Personen mit erhöhtem Alkoholkonsum belegen, aber andererseits werden auch Menschen ohne Alkoholkonsum von dieser Krankheit heimgesucht).

    Das alles hat ihn nicht zur Einsicht gebracht. Weder sieht er die Notwendigkeit einer Therapie noch die Notwendigkeit, seinen Alkoholkonsum einzuschränken. Seine Partnerin hatte ihn inständig gebeten, eine Therapie zu beginnen, denn sie wollte gern mit ihm eine Familie gründen. Leider blieben ihre Bitten ohne Erfolg. Nach der üblichen Darstellung hat er also noch nicht seinen tiefsten Punkt erreicht.

    Derzeit darf er unter unserem Dach wohnen. So können wir hautnah einerseits seinen körperlichen (und irgendwie auch schon geistigen) Verfall und andererseits seine Unfähigkeit erleben, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Da seine Ersparnisse bald aufgebraucht sind und er keine Einkünfte mehr hat, dafür aber weiterhin regelmäßige Zahlungen zu leisten hat und vermutlich in Kürze ein größerer Strafbefehl bei ihm eingehen wird (wegen alkoholisiertem Fahrradfahren), wird er in Kürze massive Schwierigkeiten wegen Zahlungsunfähigkeit bekommen. So wie ich das tagtäglich hier erlebe, wird er alles ignorieren.

    Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten:

    a) Er kommt ins Gefängnis... :o das ist ja letztendlich so, wenn eine/r sich nicht um Strafbefehle und deren Zahlung (und deren Umwandlung in Sozialstunden) kümmert oder vereinbarte Raten nicht bezahlt oder Sozialstunden nicht ableistet. Was mit den anderen Abbuchungen, die er in Zukunft nicht mehr bedienen kann, wird, weiß ich gar nicht so genau. Auf jeden Fall werden sich Mahnungen und Inkassoforderungen anhäufen... und dann?
    b) Wir Eltern überweisen stillschweigend die Summe im Strafbefehl und kommen für die monatlichen Zahlungen auf. ::)
    c) Wir werfen ihn raus und lassen alle eingehenden Briefe mit "Unbekannt verzogen" zurückgehen. Die Konsequenz für ihn wäre wohl Obdachlosigkeit. :o

    Alle diese Möglichkeiten sind natürlich mit Fragen verbunden. Bei c) vermute ich auch, dass die Schulden ja nach wie vor bestehen bleiben und dass er, sobald er sich je wieder irgendwo anmeldet, davon eingeholt wird. Und der Strafbefehl? Vielleicht würde er als Obdachloser bei einer Polizeikontroller dann auch direkt in Haft genommen werden.

    Das richtig Schlimme ist: Keine dieser Möglichkeiten bringt ihn aus seiner Sucht raus. Nirgends erfährt er Hilfe, sondern eben nur "Konsequenzen" oder "Strafe" (oder, wenn wir für ihn zahlen, eben noch Unterstützung für sein Suchtverhalten). Meiner Meinung nach gehört er in eine Therapie, in eine Entzugsklinik, aber nicht ins Gefängnis. Aber so ist unser System eben nicht aufgebaut. Und dass ein Gefängnisaufenthalt "heilsam" sein könnte, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Oder gibt's da andere Erfahrungen? (Hinterher ist man auf jeden Fall vorbestraft, was die Chancen im Leben sicher nicht begünstigt.)

    Ich kann als Mutter weder seine geschäftlichen Angelegenheiten für ihn übernehmen (um beispielsweise wenigstens nutzlose Verträge zu kündigen) noch kann ich ihn in eine Therapie befördern. Deshalb kann ich weder seinen Niedergang durch die Sucht, sondern auch seinen gesellschaftlichen Niedergang durch Schulden und wahrscheinliche Haftstrafen abwenden. Seit Jahren sagt er schon, dass das Leben "Sch..." ist (auch wegen seiner Krankheit) und es ja sowieso keinen Weg mehr für ihn gibt. Er hat also schon vor Jahren resigniert (was er andererseits aber nie so benennen oder gar offen zugeben würde) und sich aufgegeben. (Wenn er das so einem Psychiater beschreiben würde, würde der ihm sicher eine Depression diagnostizieren.) Bisher habe ich ihm noch Mut gemacht und ihm erklärt, dass er als junger Erwachsener sich neue Perspektiven schaffen könne (wenn er denn von seiner Sucht loskäme).

    Wenn er jetzt aber tatsächlich noch einen Schuldenberg anhäuft und in Haft genommen wird und davor oder danach als Penner durch die Gegend zieht, dann sehe ich mit den Perspektiven ehrlich gesagt auch schwarz. Inzwischen ist er Anfang 30.
    Dann wäre er also am vielzitierten tiefsten Punkt angekommen. Und dann? Wenn er jetzt schon keine Kraft hat, seine Lage zu ändern, wie sollte er dann in so einer verfahrenen Situation an neue Perspektiven glauben und die Energie und das Durchhaltevermögen entwickeln, um alle Schwierigkeiten nach und nach zu beseitigen und sich loszustrampeln?

    Ich sehe für uns Eltern also nur die Alternative: Entweder geben wir ihn jetzt seinem sicheren Verderben preis oder wir pampern ihn mit dem Übernehmen der finanziellen Forderungen für ihn und mit finanziellen Zuwendungen für ihn.

    Es ist wirklich zum Verzweifeln! Wer wünscht sich die eigenen Kinder in der Gosse oder im Gefängnis?

    (Wobei mir aufgrund von Aussagen im BGB nicht klar ist, ob wir als Angehörige in gerader Linie nicht sowieso verpflichtet sind, für ihn aufzukommen bzw. ihm Unterkunft zu gewähren - ihn also rein rechtlich gar nicht vor die Tür setzen dürfen... einen Alkoholkranken!)

    Wie seht ihr das?

  • Hallo Stengel

    Zitat

    Wie seht ihr das?

    Für mich steht über allem der Spruch:

    Bevor der Alkoholiker am Boden ist ist es sein ganzes Umfeld.

    Nun ich hatte vor zwei Jahren mit einer Frau zu tun die in einer sehr ähnlichen Situation
    wie du war. Es ist mir erlaubt Sie zu zitieren und was Sie schreibt sehe ich als einzige
    Möglichkeit sich selbst zu schützen.

  • Hallo Stengel,

    Deine Anfrage an uns muss man bei genauer Lesart dreiteilen:


      [li]Anteilnahme und familiäre Verflechtung - Co-Abhängigkeit[/li]
      [li]Rechtlicher Aspekt[/li]
      [li]Suchtaspekt[/li]

    Anteilnahme und familiäre Verflechtung
    Co-Abhängigkeit

    Es wird zwar immer wieder gesagt und geschrieben, dass man einen Süchtigen „vor die Hunde gehen lassen muss“, sprich „seinen tiefsten Punkt“ erreichen lassen muss, um ihn (eventuell) zur Umkehr bewegen zu können, aber ich denke dazu: Wir wollen ja auch nicht zu gefühlslosen Monster werden, oder?
    Natürlich braucht auch ein Süchtiger Halt und Menschen, auf die er sich verlassen kann und auf die er zukommen kann, wenn er Hilfe braucht.
    Aber: Diese Anteilnahme und Hilfe sollte erst dann gewährt werden, wenn der Süchtige bereit ist etwas gegen seine Sucht zu tun.
    D. h., man sollte nicht für ihn die heißen Eisen aus der Kohle holen, wenn er weitersäuft, keine Bereitschaft zeigt, etwas daran zu ändern, und in der Hilfsbereitschaft lediglich die Möglichkeit des Ausnutzens sieht.

    Du schreibst auch von einer „schwerwiegenden, folgenreichen Krankheit“, ohne konkret zu schreiben, um was für eine Krankheit es sich handelt.
    Alkoholismus ist begleitend von einer sehr facettenreichen Komorbidität, also Folge- und Begleiterkrankungen. Um Dir dazu eine Auskunft geben zu können, müsstest Du die Diagnose mitteilen.
    Ich gehe, im Unwissen dieser Krankheit sehr davon aus, dass zumindest ansatzweise ein (weiterer) Manipulationsversuch Euch gegenüber gegeben ist. (Ich muss ja saufen, weil …)

    Als Mutter, bzw. Angehörige, genauso wie als Frau, Freundin oder Geschwisternteil darf man die Co-Abhängigkeit (sagt Dir schon etwas?) nicht aus den Augen verlieren.
    Hier ist insbesondere anzuraten, dass Ihr etwas „für Euch“ tut! Sonst geht Ihr gemeinsam mit ihm unter. Euer gesamtes Denken, Fühlen und Handeln wird tagtäglich von seiner Sucht bestimmt … usw.

    Zum Rechtlichen Aspekt
    Ihr könnt ihn natürlich nicht dazu zwingen, aber, bei bestimmten vorgegebenen Voraussetzungen ist es schon möglich ihm seine Geschäftsfähigkeit absprechen zu lassen.
    Ich gehe mal davon aus, dass er selbst noch Interesse zeigt, das Unabwendbare abwenden zu wollen. Dann ist natürlich immer ein Bevollmächtigung für seine Geschäftsfähigkeit möglich. D. h., es handelt sich dann um einen Generalvollmacht, die Dich befähigt für ihn Verträge zu kündigen, etc.
    Wegen alkoholisiertem Fahrradfahren wird ihm bestimmt kein „größerer Strafbefehl“ zugestellt. Allerdings wird das Wiedererlangen des Führerscheins in weite Ferne rücken.
    Aber deswegen in den Knast kommen, das glaube ich eher nicht.
    Natürlich wird es auch, wenn er nicht mehr zahlungsfähig ist, zu Mahnverfahren kommen, bis hin zur Pfändung, im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz.

    Aber, um Dir diese Sorge zu nehmen, mit Sicherheit nicht zum Entzug seiner Freiheit.
    Solltest auch Du die Schuldenanhäufung nicht mehr überblicken können, wäre es ratsam ein Schuldnerberatung aufzusuchen!

    Zur Sucht

    Zitat

    Das richtig Schlimme ist: Keine dieser Möglichkeiten bringt ihn aus seiner Sucht raus. Nirgends erfährt er Hilfe, sondern eben nur "Konsequenzen" oder "Strafe" (oder, wenn wir für ihn zahlen, eben noch Unterstützung für sein Suchtverhalten). Meiner Meinung nach gehört er in eine Therapie, in eine Entzugsklinik, aber nicht ins Gefängnis. Aber so ist unser System eben nicht aufgebaut. Und dass ein Gefängnisaufenthalt "heilsam" sein könnte, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Oder gibt's da andere Erfahrungen? (Hinterher ist man auf jeden Fall vorbestraft, was die Chancen im Leben sicher nicht begünstigt.)


    Das stimmt so nicht, und das ist seit sehr langer Zeit hier in Deutschland überhaupt nicht der Fall!
    Vorweg schreibe ich deswegen extra: Es ist hier sogar so, dass Richter zugunsten einer Therapie auf eine Verbüßung der Freiheitsstrafe verzichten.
    Ich weiß nicht, wo Ihr wohnt, aber in Deutschland gibt es ein weitgehendst flächendeckendes Netz an Suchthilfeorganistationen, Suchtberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen und seit mindestens 30 Jahren spezielle Suchtkliniken und Suchtstationen.
    Das System, wie Du es bezeichnest, hier in Deutschland ist so aufgebaut, dass es vor Allem Anderen Hilfe vor Strafe anbietet.

    Es geht nicht darum, ob er „Deiner Meinung nach in Therapie gehört“, sondern darum, ob er bereit ist eine Therapie machen zu wollen.
    Um „hier“, wie Du schreibst, als vorbestraft zu gelten, muss man schon eine Menge auf dem Kerbholz haben. Näheres kannst Du bestimmt selbst im Netz unter der Suchanfrage „vorbestraft“ ergooglen.

    Nach Deinem Beitrag zu beurteilen, würde ich sagen, dass Ihr bis jetzt alles getan habt, damit Euer erwachsener, süchtiger Sohn auf Eure Kosten seiner Sucht frönen kann.
    Was ihm wahrscheinlich als Baustein für ein Umdenken, und auch für sein Handeln gegen seine Sucht fehlt, das sind die notwendigen Konsequenzen.

    Du darfst gerne weiterfragen!

    Lieben Gruß
    Dietmar

  • Hallo Brant,

    danke für deine Antwort! Bei deinem Zitat würde mich besonders interessieren, wie die Sache weiterging - für den Sohn, aber auch für die Mutter.

    Die Lage im Zitat ist ja eher für beide Seiten traurig. Die Mutter hatte ihren ersten Nervenzusammenbruch, musste, um sich abzulenken (oder aus anderen Gründen...) rauchen wie ein Schlot, konnte an nichts anderes mehr denken... Insgesamt wirkt sie nicht gerade gesund und stabil. Es hat eher den Anschein, dass es ihr schlechter ging als zuvor.

    Die Frage wäre nun: Ging es ihr bald nach dieser aufwühlenden Erfahrung besser? Konnte sie nach einer gewissen Zeit besser mit ihrer Entscheidung leben und mit sich selbst ins Reine kommen? Und: Was ist nun aus dem Sohn geworden, als er wirklich völlig auf sich gestellt war? Hat er sein Leben geändert?

  • Hallo Dietmar,

    herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort. Stimmt, ich spreche in meinem Post unterschiedliche Bereiche an. Prima, dass du hier die Strukturierung vorgenommen hast, die ich leider unterlassen habe.

    Da ich im Moment auf dem Sprung bin, möchte ich nur auf ein paar einzelne Punkte eingehen (leider wieder nicht so schön strukturiert):

    Nichtzahlung eines Strafbefehls: Ja, es gibt die Pfändung, aber wenn diese erfolglos ist, tritt eben die Ersatzfreiheitsstrafe ein. Ich habe mich bei einer Rechtspflegerin erkundigt, die genau in diesem Gebiet arbeitet. Sicherheitshalber habe ich jetzt gerade im Internet nachgelesen und die Bestätigung für die Aussagen meiner Bekannten bekommen (zum Beispiel unter Staatsanwaltschaften Niedersachsen). Ein Tagessatz entspricht dabei einem Hafttag. Ganz ehrlich, ich wüsste nicht, was es bei meinem Sohn zu pfänden gäbe. Seine Kleidung werden sie ihm wohl kaum wegnehmen (die allermeisten Stücke sind mehrere Jahre alt... was würden abgewetzte Jeans und ausgeleierte Pullis schon bei einer Versteigerung bringen), seine Schränke? Sein Bett? Auch die Möbelstücke sind etliche Jahre alt und werden wohl kaum die Summe des Strafbefehls ausgleichen. Und vielleicht gibt es ja auch für einen mittellosen Menschen noch eine Art "Selbstbehalt"? Das Bett zumindest? Der PC ist ein Leihstück - kann also nicht gepfändet werden. Bleibt nur der Monitor - aber auch der hat schon mehrere Jahre auf dem Buckel. Ansonsten: eine alte Reisetasche, einen ausgeliehenen Rucksack, einen kleinen Trolley? Nee, nee, selbst wenn man ihm das alles wegnehmen würde, ihn also in einem kahlen Zimmer zurücklassen würde und versuchen wollte, das Zeug zu versteigern, käme ein Mini-Betrag heraus, der sicher nicht die Höhe des Strafbefehls erreicht.

    Höhe des Strafbefehls: Mein Sohn hat vor ein paar Jahren einen Strafbefehl wegen alkoholisierten Autofahrens bekommen - in Zusammenhang mit Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Strafbefehl war, wenn ich mich recht erinnere, an die 3000 Euro hoch. Damals war er berufstätig und man kann jetzt (wo "arbeitslos" eingetragen wurde) darauf hoffen, dass er etwas niedriger ausfällt, aber aufbringen kann er die Summe sicher nicht. Auch dieses Mal war wieder "Widerstand gegen die Staatsgewalt" dabei.

    Führerschein: Wie ich gleich am Anfang kurz andeutete, hat er den Führerschein bereits zu einem früheren Zeitpunkt verloren und er hat gar nicht versucht, ihn wieder zu erlangen. (Wie ich schrieb: Seit Jahren ist ihm alles zu viel...) Seit seiner Krankheit darf er nicht mehr Auto fahren, insofern hatte er seitdem auch gar keinen Grund mehr, sich um den Führerschein zu kümmern. Deshalb kann ihn jetzt kein Führerscheinentzug mehr treffen.

    Krankheit: Nein, es handelt sich um keine der typischen Komorbiditäten, sondern um eine sehr seltene genetisch bedingte Erkrankung (von der wir selbst erst erfuhren, als sie bei meinem Sohn ausbrach). Die Frage ist nur, bei wem sie ausbricht und bei wem nicht. Übermäßiger Alkoholgenuss (über Jahre hinweg) könnte, wie oben angemerkt, eine Rolle spielen. Tatsächlich führt er - wie du es annimmst - manchmal (aber meistens nicht) seine krankheitsbedingte Behinderung als Druckmittel uns gegenüber auf. Andererseits ist die Behinderung auch kein Firlefanz: Ihm wurde ein Schwerbehinderungsgrad von 100% allein wegen dieser Erkrankung/Behinderung zugesprochen. (Das könnte ihm Vorteile bringen, wenn er berufstätig wäre - mehr Urlaub, besserer Kündigungsschutz - und wenn er demgemäß Steuern zahlen müsste - Steuerfreibetrag.)

    Polizei/Therapie: Bisher konnte ich leider bei allem, was sich mein Sohn alkoholbedingt geleistet hat oder wo er sich in Schwierigkeiten verwickelt hat, nur sehen, dass die Ordnungsgewalt in Form der Polizei auftrat. Es kam immer zu Geldbußen bzw. Geldstrafen. Um den Hintergrund des Fehlverhaltens kümmerte sich niemand. Ja, sicher, es gibt Suchtberatungsstellen. Aber die muss man selbst aufsuchen. (Wir Eltern waren schon dort... aber unser Sohn geht nicht hin.) Von der Polizei wird man dort nicht hingebracht. Warum sollte ich jetzt also annehmen, dass das beim aktuellen Strafverfahren, das - wie gezeigt - in einer Ersatzfreiheitsstrafe enden kann (und tatsächlich wird, wenn wir Eltern uns nicht kümmern und überweisen), anders wird und jemand bemerkt, dass dieser Mensch Hilfe braucht? Ich würde es gern glauben, aber ich sehe wirklich keinen Grund für diese Annahme.

    Bin ich zu pessimistisch? Von der Rechtspflegerin habe ich auch nichts in der Richtung gehört, dass sich einer nach Erhalt des Strafbefehls melden könnte und sagen könnte, ja, aber es geht mir so dreckig... ich komme nicht weg von meiner Sucht... ich habe keinen Cent mehr... bitte erlassen Sie mir das... ich suche dann auch Hilfe. Nee, es klang ganz eindeutig nach: Strafbefehl ist Strafbefehl und wer die Geldstrafe nicht zahlt, muss mit den nacheinander eintretenden Konsequenzen leben. Es gibt auch die Möglichkeiten, die Geldstrafe bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, aber auch das muss man rechtzeitig beantragen und dann natürlich regelmäßig diese Sozialstunden ableisten. Das fände ich prinzipiell wirklich sinnvoll, doch so wie mein Sohn jetzt drauf ist, muss ich eher annehmen, dass er die gemeinnützigen Arbeitszeiten nicht regelmäßig einhalten würde/könnte und dann doch die Freiheitsstrafe einträte.

    Ja, vielleicht gibt es im Gefängnis dann Psychologen, an die sich ein Gefangener mal wenden kann. Interessant wäre es auf jeden Fall, wie im Gefängnis mit den Entzugserscheinungen umgegangen wird - und andererseits, wie viele Alkoholiker durch eine Haft dann noch auf andere Drogen kommen, die bisher für sie kein Thema waren. Es ist wahr, ich habe von den Bedingungen im Gefängnis wenig Ahnung, denn bisher war noch kein Angehöriger von uns inhaftiert und wir blieben bisher von einem näheren Kontakt mit Haftanstalten verschont. Manchmal liest man von der Drogen-Mafia im Gefängnis, manchmal wahre Horrorstories von gewalttätigem Mobbing unter den Gefangenen. Eher nichts, was mir das Vertrauen geben könnte, dass so ein Haftaufenthalt sich irgendwie positiv für das Denken und Empfinden eines Menschen auswirken könnte. nixweiss0 Ich schreibe bewusst "eines Menschen", denn mir geht es dabei nicht nur um meinen Sohn, sondern um die grundsätzliche Frage bei solchen (zeitweise??) gescheiterten Existenzen, die durch pure Unfähigkeit/Uneinsichtigkeit/Gleichgültigkeit gegenüber ihrer eigenen Situation/Lethargie im Gefängnis landen.

    Schuldnerberatung: Deinen Hinweis verstehe ich nicht. Wir Eltern haben keine finanziellen Probleme. Wir wissen, wie wir wirtschaften müssen. Warum sollten wir die Schuldnerberatung aufsuchen? In Bezug auf die Situation meines Sohnes habe ich mich auch schon mal in Richtung "Privatinsolvenz" kundig gemacht, dabei aber gesehen, dass man die ja nicht dann anmelden kann, sobald Ebbe auf dem Konto und im Geldbeutel ist und ab diesem Zeitpunkt Forderungen (zum Beispiel der so genannten "freiwilligen" Krankenversicherung) nicht mehr bedient werden können. Nein, das geht ja erst, wenn schon ein Schuldenberg aufgetürmt wurde. Insofern kann das auch keine Hilfe für die Lage sein, in die mein Sohn spätestens in ein paar Wochen unweigerlich kommt.

    Also nochmals herzlichen Dank für deine Analyse. Ich komme später gern noch mal darauf zurück.

  • Nunja wenn es dich wirklich interessiert.

  • Hallo und auch von mir ein HERZLICH WILLKOMMEN hier im Forum! :welcome:

    Wegen alkoholisiertem Fahrradfahren wird ihm bestimmt kein „größerer Strafbefehl“ zugestellt. Allerdings wird das Wiedererlangen des Führerscheins in weite Ferne rücken.
    Aber deswegen in den Knast kommen, das glaube ich eher nicht.

    Hier muss ich Dietmar widersprechen: Ich gehe mal davon aus, dass dieses "alkoholisierte Fahrradfahren" mit einem Promillegehalt von >1,6 o/oo erfolgte - und das ist nunmal eine Straftat (§ 315c StGB), die wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft! Und solch ein Strafbefehl kann durchaus locker mehrere Hundert Euronen betragen. Sollte dieser Strafbefehl nicht bezahlt werden folgt ein Haftbefehl.

    Und Du hast ja schon den früheren Fall Deines Sohnes beschrieben.

    Ich will Dir mit diesen Ausführungen keine Angst einjagen, Stengel, sondern nur sagen, dass Du mit Deinen Befürchtungen Recht hast.
    Aber auch wenn Du die Mutter bist: den Strafbefehl und alle Rechnungen für ihn zu bezahlen halte ich für völlig falsch! Der "Junge" ist 30 Jahre alt, erwachsen und für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich! So wie Du es beschreibst, hat es ja nichts mehr mit den "üblichen" Zuwendungen von Eltern für ihre Kinder zu tun, sondern handelt sich um massive Beträge.
    Co-Alkoholiker (Familienangehörige, Freunde) UNTERSTÜTZEN mit solchem Verhalten die Sucht des Betroffenen, da dieser ja absolut keinen Grund sieht, etwas ändern zu müssen - Ihr bezahlt doch schließlich für ihn, bügelt den von ihm verzapften Mist aus.

    Und - das Schlimmste daran ist, dass er Euch ebenfalls nach unten zieht, seelisch (und schlimmstenfalls auch finanziell) zerstört, Euch kaputt macht. Ich kann doch aus Deinen Posts die pure hilflose Verzweiflung herauslesen.

    Um auf den Titel dieses Threads zurückzukommen: Gefängnis und/oder Obdachlosigkeit sind für MANCHE eben noch nicht der Tiefstpunkt - so traurig sich das auch anhört und für die Angehörigen ist.
    Ich habe mich in meinen über 30 Dienstjahren bei der Polizei auch oft mit Obdachlosen unterhalten. Und es gibt eben auch welche, die wollen partout nicht vom Alkohol weg, um sich wieder aufzurappeln ...

    Polizei/Therapie: Bisher konnte ich leider bei allem, was sich mein Sohn alkoholbedingt geleistet hat oder wo er sich in Schwierigkeiten verwickelt hat, nur sehen, dass die Ordnungsgewalt in Form der Polizei auftrat. Es kam immer zu Geldbußen bzw. Geldstrafen. Um den Hintergrund des Fehlverhaltens kümmerte sich niemand. Ja, sicher, es gibt Suchtberatungsstellen. Aber die muss man selbst aufsuchen. (Wir Eltern waren schon dort... aber unser Sohn geht nicht hin.) Von der Polizei wird man dort nicht hingebracht. Warum sollte ich jetzt also annehmen, dass das beim aktuellen Strafverfahren, das - wie gezeigt - in einer Ersatzfreiheitsstrafe enden kann (und tatsächlich wird, wenn wir Eltern uns nicht kümmern und überweisen), anders wird und jemand bemerkt, dass dieser Mensch Hilfe braucht? Ich würde es gern glauben, aber ich sehe wirklich keinen Grund für diese Annahme.

    Richtig - es ist NICHT Aufgabe der Polizei, nun auch noch psychologisch tätig zu werden und die Leute zu überreden, doch bitte etwas gegen ihre Sucht zu tun! Sorry, aber wir haben schon genug andere Sachen um die Ohren. Und wenn jemand nicht will, dann will er eben nicht. Ansonsten wäre bei einer Zwangseinweisung ja wieder das Geschrei von wegen Willkür und Polizeistaat groß.
    Und wenn jemand nicht will, dann will er nicht. Ich habe auch schon genug Leute erlebt, die auf Grund von richterlichen Beschlüssen bei einer Therapie waren (Therapie statt Knast) und/oder bei uns in der SHG waren, um die Knastzeit abzukürzen, den Führerschein wiederzubekommen (MPU) oder aus anderen, ihnen von außen aufoktruierten Gründen - und sobald sie ihr Ziel erreicht hatten, ging die Sauferei sofort wieder los! Sie wollten eben nicht!
    Natürlich gibt es auch Fälle, die "zwangsweise" zu Therapie/SHG kamen - und dann selbst merkten, dass bei ihnen etwas schief läuft und eine Änderung selbst wollten. Die dann an sich arbeiteten und trocken/clean wurden.

    Also bitte nicht den "Schwarzen Peter" der Polizei und/oder Justiz, dem Staat oder sonstwem zuschieben! Hilfsmöglichkeiten gibt es viele - zugreifen muss der/die Betroffene selbst!

    Als Letztes noch:

    Bin ich zu pessimistisch? Von der Rechtspflegerin habe ich auch nichts in der Richtung gehört, dass sich einer nach Erhalt des Strafbefehls melden könnte und sagen könnte, ja, aber es geht mir so dreckig... ich komme nicht weg von meiner Sucht... ich habe keinen Cent mehr... bitte erlassen Sie mir das... ich suche dann auch Hilfe. Nee, es klang ganz eindeutig nach: Strafbefehl ist Strafbefehl und wer die Geldstrafe nicht zahlt, muss mit den nacheinander eintretenden Konsequenzen leben. Es gibt auch die Möglichkeiten, die Geldstrafe bzw. die Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, aber auch das muss man rechtzeitig beantragen und dann natürlich regelmäßig diese Sozialstunden ableisten. Das fände ich prinzipiell wirklich sinnvoll, doch so wie mein Sohn jetzt drauf ist, muss ich eher annehmen, dass er die gemeinnützigen Arbeitszeiten nicht regelmäßig einhalten würde/könnte und dann doch die Freiheitsstrafe einträte.

    Auch wenn Du von der Rechtspflegerin nichts gehört hast (Sorry, aber woher hast Du dann eben genau die Auskunft bekommen, dass man Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln kann??) - die Möglichkeit gibt es durchaus. Solche Leute habe ich durchaus kennengelernt, die es auf diese Weise getan haben.
    Aber Du hast es auch selbst geschrieben: Dafür muss sich derjenige auch selbst bewegen und es rechtzeitig beantragen! Und diese Möglichkeit gibt es natürlich auch nicht unbegrenzt und immer wieder.

    Bitte nicht die Verantwortung auf Andere schieben - und schon gar nicht immer wieder selbst übernehmen!
    Damit ist Deinem Sohn UND Euch als Eltern nicht geholfen.

    Gruß
    Greenfox

    Es rettet uns kein höh’res Wesen,

    kein Gott, kein Kaiser noch Tribun

    Uns aus dem Elend zu erlösen

    können wir nur selber tun!

  • Hallo Stengel,

    es freut mich, wenn Dir unsere Hilfe hier etwas bringt.
    Eine Strukturierung zum Aufdröseln der Problemfelder, sowohl denen bei Deinem Sohn, als auch denen bei Dir, ist sinnvoll, um die Probleme wirklich zielführend angehen zu können.

    Rechtliches:
    Das stimmt schon so, wie es Dir die Rechtspflegerin gesagt hat. Wenn man einem Strafbefehl nicht nachkommt, dann kann es dafür Ersatzfreiheitsstrafe geben.
    Allerdings gehen die Staatsanwaltschaften meist auf eine Ratenzahlung ein.
    Ich kann dazu weiter nichts beitragen, weil ich nicht weiß, ob Dein Sohn finanzielle Unterstützung (z. B. Hartz 4, Arbeitslosengeld, usw.) bekommt.
    Weitere Möglichkeiten hast Du schon angesprochen, wie z. B. die Ableistung durch Sozialstunden.
    Schuldnerberatung führte ich an, um auf die Situation Deines Sohnes einzugehen, nicht auf Deine!

    Bei all diesen Hilfestellungen, wie auch weiter unten dann bei Therapie etc., schreibst Du selbst immer wieder, dass Dein Sohn sie nicht annimmt.
    Da ist dann aber nicht der Staat, die Polizeibehörden und die Justiz dafür verantwortlich, sondern eben Dein Sohn.
    Es würde ja Tür und Tor für Anarchie öffnen, wenn man sagt: Der nimmt keine Hilfe an, der ist mittellos, aber bestrafen könne wir ihn weder finanziell noch indem wir ihn einsperren. Also darf er schlicht alles ansonsten Strafbares machen, wir können ohnehin nichts dagegen tun.

    Zur Therapie:
    Ich habe den Eindruck, dass Du die Situation diesbezüglich völlig falsch siehst.
    Zunächst einmal: Die Polizei oder „Ordnungsgewalt“ ist nicht für Therapie zuständig, sondern für die Justiz, also die Gesetzgebung.
    Sie kann Deinen Sohn bestenfalls, wenn er mal wieder Mist baut, in die Geschlossene einweisen, wo dann ein Richter die Rechtmäßigkeit der Unterbringung und des Freiheitsentzuges anordnet.

    Deine Sicht auf Suchtberatungsstellen, und dass „man die selbst besuche muss“, ist m. E. sehr merkwürdig.
    Ich schreibe Dir das ganz offen: Ich bin im Rentenalter, habe mit Sucht schon mehrere Jahrzehnte zu tun, und habe "so eine" Einstellung noch nie erlebt.
    Ich nehme an, Du erwartest von ihnen, dass sie bei Deinem Sohn Hausbesuche machen, und einen erfolgreichen Suchtausstieg garantieren können?

    Wenn Du schreibst, dass sich um den Hintergrund des Fehlverhaltens niemand kümmert, gleichzeitig aber schlicht gegen einen Freiheitsentzug (sei es Gefängnis oder Zwangsunterbringung) bist, dann frage ich mich, wie Du Dir das vorstellst?
    Zwangstherapierung? Zwangsbehandlung?
    Gottlob sind diese dunklen Zeiten der Psychiatrie weitgehendst vorüber.

    Zitat

    Bin ich zu pessimistisch?


    Nein, Du siehst die ganze Geschichte nur höchst unrealistisch, sowohl was die Möglichkeiten von Hilfe anbetrifft, aber auch, was die Strafauffälligkeiten Deines Sohnes anbetrifft.
    Zum Beispiel:

    Zitat

    Von der Rechtspflegerin habe ich auch nichts in der Richtung gehört, dass sich einer nach Erhalt des Strafbefehls melden könnte und sagen könnte, ja, aber es geht mir so dreckig... ich komme nicht weg von meiner Sucht... ich habe keinen Cent mehr... bitte erlassen Sie mir das... ich suche dann auch Hilfe.


    Das stimmt so einfach nicht!
    Wenn einem Süchtigem, vorausgesetzt die Staatsanwaltschaft sieht, das der Süchtige auch wirklich bemüht ist Hilfe zu bekommen, Freiheitsentzug droht, dann greift der § 35 BtMG - Zurückstellung der Strafvollstreckung.
    (1) Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken.

    Aber auch hier schreibst Du ja, dass Dein Sohn nichts gegen seine Sucht unternehmen möchte, und, verzeih so liest sich das, führst als "Hintergrund" die Erbkrankheit an.
    Ich denke an dieser Stelle ist ein Diskussion, die man sicher führen kann, über die angebotenen Resozialisierungsmaßnahmen in Gefängnissen nicht sinnvoll.
    Weil ja ohnehin davon ausgegangen werden kann, dass Dein Sohn sie nicht mitmachen würde.

    Da ich es als relativ erfahrener trockener Alkoholiker, aber auch als zumindest co-abhängig Gefährdeter eigentlich gar nicht mag, wenn „über“ Betroffene geschrieben oder gesprochen wird, die selbst keinerlei Interesse an solchen Gesprächen haben, möchte ich Dich nochmals darauf hinweisen, dass Vieles von dem was, und wie Du über und zu Deinem Sohn und von Deinen Einstellungen schreibst, sehr stark auf eine massive Co-Abhängigkeit hinweist.

    Aber ich habe den Eindruck, dass Du das unter dem Hinweis, dass Du die Mutter des Betroffenen bist, vom Tisch wischen wirst?

    Lieben Gruß
    Dietmar

  • Hallo Brant,

    ja, natürlich interessiert mich das und ich freue mich darüber, dass die Sache in diesem Fall offenbar gut ausgegangen ist! 44.

  • Hallo Stengel

    Freut mich auch für X das es so einen Verlauf genommen hat. Da war soviel Leid dabei über die
    Jahre hinweg. Die Mutter beklauen als Beispiel. Doch letztlich sind meine beiden Posts im Kontext
    des Threads hier schon fast leichtes Off Topic.
    Was Greenfox und Dietmar auf ihre Art und Weise jüngst schrieben berührt da die Thematik schon eher.
    Ich wünsche Dir eine fruchtbare Auseinandersetzung und und ein realistisches Erkennen der eigenen
    Situation.

    Brant

  • Hallo Greenfox,

    danke für deine detaillierte Antwort und die nette Begrüßung!

    Ja, es waren über 2 Promille.


    Ich will Dir mit diesen Ausführungen keine Angst einjagen, Stengel, sondern nur sagen, dass Du mit Deinen Befürchtungen Recht hast.


    Kein Problem, ich bin ja hier, um von Leuten mit dem entsprechenden Hintergrund zu erfahren, wie sie den Status quo beurteilen.

    Bisher zahlen wir nichts für ihn. Er bekommt von uns keine Zuwendungen, sondern greift noch auf Ersparnisse zurück. Aber die sind in Kürze aufgebraucht.

    Zitat

    Aber auch wenn Du die Mutter bist: den Strafbefehl und alle Rechnungen für ihn zu bezahlen halte ich für völlig falsch!


    Ich habe nur ein paar Szenarien aufgezählt, wie die Sache nun weitergehen könnte. Ich habe nicht behauptet, dass wir beabsichtigen, die Rechnungen zu zahlen. Wir haben darauf nämlich keine Lust und haben das unserem Sohn schon längst mitgeteilt.

    Zitat

    Ich kann doch aus Deinen Posts die pure hilflose Verzweiflung herauslesen.


    Das ist interessant, weil ich eigentlich dachte, sachlich zu schreiben.

    Zitat

    Gefängnis und/oder Obdachlosigkeit sind für MANCHE eben noch nicht der Tiefstpunkt - so traurig sich das auch anhört und für die Angehörigen ist.


    Tja, das ist wohl so... und genau deshalb stelle ich die beliebte Theorie "Die Angehörigen müssen den Suchtkranken an seinen Tiefpunkt gelangen lassen - dann wacht der Suchtkranke auf und merkt, dass er sich um sich selber kümmern und sein Leben ändern muss" in Frage. Jaa, es kann so funktionieren, es muss aber noch lange nicht. Warum sonst sollte es bei uns in Deutschland Obdachlose geben, wenn doch durch Beratungsstellen, Therapien und Sozialleistungen jeder irgendwie aufgefangen werden könnte (so er denn die innere Bereitschaft und auch das Durchhaltevermögen hätte)?

    Die Theorie vom "Tiefpunkt" ist ja auch immer verbunden mit einem gewissen Vorwurf an die Angehörigen, dass sie nicht bereit sind (oder zu dumm, zu anhänglich, zu sehr co-abhängig), die suchtkranke Person aus ihrer Familie loszulassen und damit ihr endlich DIE Chance zu geben, seine Eigenverantwortung zu übernehmen. Nicht dazu gesagt wird aber, bei welchem Prozentsatz das tatsächlich so funktioniert (was natürlich total erfreulich ist) und wie viele man für immer abschreiben muss, die dann vielleicht eine lebenslange Karriere zwischen Obdachlosigkeit und Haft vor sich haben oder im Winter nachts auf einer Parkbank erfrieren.

    Zitat

    Und es gibt eben auch welche, die wollen partout nicht vom Alkohol weg, um sich wieder aufzurappeln ...


    Da stellt sich die Frage: Wollen sie nicht oder können sie nicht. Und um ihr "Nicht-Können" (was ja das Eingeständnis eines Scheiterns beinhalten würde) vor sich selbst und vor anderen zu verschleiern und um ihr Selbstbild zu erhalten, behaupten sie eben, auch gar nicht zu wollen.

    So ähnlich spricht mein Sohn ja auch schon. Erst vor ein paar Tagen hat er auch behauptet, dass wohl kaum ein Mensch so "stabil" sei wie er (im Gespräch ging es darum, dass er sich wohl erst stabilisieren müsse, bevor seine Ex-Freundin ihn wieder attraktiv finden könne). Jau, in seinen Süchten ist er total "stabil"... tagsüber PC-Spiel, abends Kneipe. Durchaus ein stabiler Lebensentwurf. ;) Aber im Ernst: Ich war etwas schockiert darüber, wie weit sein Realitätsverlust schon geht.

    Zitat

    Richtig - es ist NICHT Aufgabe der Polizei, nun auch noch psychologisch tätig zu werden und die Leute zu überreden, doch bitte etwas gegen ihre Sucht zu tun! Sorry, aber wir haben schon genug andere Sachen um die Ohren.


    Ja, kann ich ja verstehen. Meine Aussage sollte auch kein Polizei-Bashing sein, sondern eine Beschreibung dessen, was sich bisher zugetragen hat. Mir sagen nämlich etliche Leute in meinem Umfeld: "Ja, aber dann wird er doch betreut, denn Alkoholismus wird doch als Krankheit angesehen." Also: Er fällt auf wegen Alkoholismus im Straßenverkehr --> es kommt die Polizei --> Strafverfahren. Er fällt auf wegen Pöbeleien/Beleidigungen --> Polizei --> Anzeige. Er belästigt seine Ex-Freundin --> Polizei --> Anzeige usw. usf. Es kommt (auch wenn sich alles in alkoholisiertem Zustand zugetragen hat) eben kein Psychologe vorbei, sondern die Polizei. Und die Polizei ist für die Herstellung der öffentlichen Ordnung zuständig und nicht für das Einfühlen in den Suchtkranken. So ist es und das hast du auch bestätigt. Es ergibt sich eben kein Automatismus, dass von den zuständigen Strafbehörden nachgefragt wird: Hey, hat diese Person vielleicht ein psychisches Problem bzw. ein Problem mit einem Suchtstoff? (So denken das einige Leute in meinem Umfeld, die ganz überrascht sind über meine Aussagen, dass mein Sohn zwangsläufig im Gefängnis landen wird.)

    Klar gibt es Hilfestellungen für Kranke. Auch für Sucht, auch speziell für Suchtkranke. Aber diesen "Krankheitsstatus" muss man sich erst ganz offiziell "schaffen" - durch die entsprechende Diagnostik bei Ärzten und durch die Betreuung bei Suchtberatungsstellen. Erst dann wird man von der Gesellschaft als "Kranker" gesehen und kann auf "Nachsicht" bzw. "besondere Behandlung" hoffen. Beispiel: Wenn eine/r ALG bekommt und kann sich aber nicht aufrappeln, den festgesetzten Terminen nachzukommen, verliert er seinen Anspruch auf Sozialleistungen. Nur wenn er eine offizielle Diagnose (was auch immer) vorweisen kann, kann er die auch einreichen. Wenn er sich aber nicht mal aufrappeln kann, zum Arzt zu gehen, hat er Pech gehabt.

    Diese Zeilen sollen kein Jammern sein, sondern ein Konstatieren der Lage. Natürlich kann jetzt die Nachfrage kommen: Jaa, bitte, was soll die Gesellschaft denn sonst auch tun?
    Naja, für Depressive gibt es teilweise schon die "aufsuchende" Hilfe. Oder Streetworker für junge Leute in schwierigen Milieus. In die Kneipen, in denen mein Sohn verkehrt, kommen die wohl nicht. (Nee, ich wüsste auch nicht, dass es in unserer Stadt überhaupt Streetworker gibt.) ;)

    Und die Nachfrage: Aber hey, würde sich dein Sohn denn in so einer Situation helfen lassen? Stimmt, kann gut sein, dass auch so eine aufsuchende Hilfe nicht erfolgreich wäre, aber einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert, bevor es ins Verderben geht.

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    Ansonsten wäre bei einer Zwangseinweisung ja wieder das Geschrei von wegen Willkür und Polizeistaat groß.


    Wobei Lebensmüde ja doch zwangseingewiesen werden können. Die wollen ja auch nicht in eine Klinik. Die wollen eigentlich die Freiheit haben, sich jetzt sofort das Leben zu nehmen. Oder zumindest drastisch davon sprechen. Und Alkoholiker nehmen sich das Leben halt in Raten.

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    Ich habe auch schon genug Leute erlebt, die auf Grund von richterlichen Beschlüssen bei einer Therapie waren (Therapie statt Knast) und/oder bei uns in der SHG waren, um die Knastzeit abzukürzen, den Führerschein wiederzubekommen (MPU) oder aus anderen, ihnen von außen aufoktruierten Gründen - und sobald sie ihr Ziel erreicht hatten, ging die Sauferei sofort wieder los!


    Ja, so was habe ich leider auch schon gehört. Das ist wirklich äußerst traurig und niederschmetternd. Ich frage mich da wirklich, ob es eine bestimmte Veranlagung gibt, die es diesen Betroffenen besonders schwer macht, trocken zu bleiben und ein normales Leben zu führen.

    Zitat


    Natürlich gibt es auch Fälle, die "zwangsweise" zu Therapie/SHG kamen - und dann selbst merkten, dass bei ihnen etwas schief läuft und eine Änderung selbst wollten. Die dann an sich arbeiteten und trocken/clean wurden.

    Zum Glück gibt es diese Fälle auch, sonst müsste professionelle Therapeuten bei ihrer Arbeit ja auch verzweifeln (wenn es nie Erfolgserlebnisse gäbe).

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    Also bitte nicht den "Schwarzen Peter" der Polizei und/oder Justiz, dem Staat oder sonstwem zuschieben!

    Wie gesagt: War nicht meine Absicht. Sollte einfach eine nüchterne Beschreibung sein.

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    Hilfsmöglichkeiten gibt es viele - zugreifen muss der/die Betroffene selbst!

    Genau... und wenn er das nicht (rechtzeitig!) tut, geht's abwärts.


    Zitat

    Auch wenn Du von der Rechtspflegerin nichts gehört hast (Sorry, aber woher hast Du dann eben genau die Auskunft bekommen, dass man Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln kann??) - die Möglichkeit gibt es durchaus.

    Das war wohl ein Missverständnis. Sorry, wenn ich mich unverständlich ausgedrückt hatte. Also: Es nützt nichts auf die Mitleidsschiene zu setzen und beispielsweise, wenn der Haftbefehl für die Ersatzhaftstrafe eingetrudelt ist, zu jammern und zu klagen und alle guten Vorsätze herauszukehren. Ja, klar, Umwandlung in Sozialstunden ist, wie ich ja auch schrieb, möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden. Auch da kommt keiner und schlägt einem vor: Naja, Herr X, Sie haben ja ein Einkommen. Wär's nicht eine gute Idee, wenn Sie gemeinnützige Arbeit verrichten? Schauen Sie mal, da gibt's eine Institution ganz in Ihrer Nähe... ;) Will heißen: Der Straftäter muss selbst zum richtigen Zeitpunkt die nötige Energie entwickeln und tätig werden!

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    Solche Leute habe ich durchaus kennengelernt, die es auf diese Weise getan haben.

    Ja, das ist doch super. Setzt eben Durchhaltevermögen und Zuverlässigkeit voraus. Natürlich wünsche ich mir auch, dass mein Sohn genügend Energie dafür hätte, weil die Arbeit ihn nicht nur vor der Haft bewahren könnte, sondern ihm auch Struktur und neue Erfahrungen bringen könnte. Aber nun ja...

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    Und diese Möglichkeit gibt es natürlich auch nicht unbegrenzt und immer wieder.

    Ja, eben...

    Zitat

    Bitte nicht die Verantwortung auf Andere schieben

    Normalerweise wird die Verantwortung für problematische Menschen ganz schnell auf die Eltern geschoben. Das ist doch die typische Reaktion. Kennst du das nicht? Entweder die Eltern haben den Bengel falsch erzogen (zu streng, zu lasch, zu irgendwas) oder sie waren falsche Vorbilder oder sie sind dumme Co-Abhängige, die sich nicht abgrenzen können und damit dem Menschen seinen Weg in die Suchtfreiheit verbauen. Und wenn sie den Bengel rauswerfen, sind sie in den Augen anderer Menschen wiederum gewissenlose Rabeneltern und in den Augen der Behörden kommen sie ihrer Pflicht als Angehörige in gerader Linie nicht nach, die als "Familiennotgemeinschaft" dem hilfebedürftigen Angehörigen Unterkunft gewähren müssen.

  • Hallo Stengel,

    Zitat

    oder sie sind dumme Co-Abhängige, die sich nicht abgrenzen können und damit dem Menschen seinen Weg in die Suchtfreiheit verbauen

    Du hast schon merkwürdige Ansichten über Sucht und Co.

    Ich ahne inzwischen, dass Dir so gut wie keine Institution, die ich kenne, weiterhelfen kann.

    Lieben Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,
    danke für deine erneute Antwort!


    Eine Strukturierung zum Aufdröseln der Problemfelder, sowohl denen bei Deinem Sohn, als auch denen bei Dir, ist sinnvoll

    .
    Danke für die erneute Strukturierung. Ich bin auch eine Freundin von gegliederten übersichtlichen Texten.
    Wenn du schreibst "Problemfelder [...] bei Dir" machst du mich ja gerade zur Co-Abhängigen, weil du mir Probleme unterstellst, mit denen ich mich befassen muss. Dazu möchte ich sagen: Mein Sohn hat ein Alkoholproblem, mein Sohn hat finanzielle Probleme, mein Sohn hat ein Problem mit großer Lethargie - das sind aber nicht meine Probleme und nein, ich lasse sie mir auch nicht anhängen. Weder von meinem Sohn noch von anderen Menschen. (Klar habe ich auch unterschiedliche Lebensprobleme - aber die tun in diesem Thread nichts zur Sache - und die hatte ich auch schon vor der Geburt meines Sohnes... haben also nichts mit meinem Sohn zu tun.) Das gehört für mich auch zur Strukturierung, nämlich, dass ich unterscheide, wem was zuzuordnen ist.

    Zitat


    Allerdings gehen die Staatsanwaltschaften meist auf eine Ratenzahlung ein.


    Ich schrieb ja, dass er keine Einkünfte mehr hat, sondern nur Ausgaben. Er kümmert sich nicht um ALG II, deshalb muss er auch monatlich die KV- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche zahlen. Wenn man nur Ausgaben hat und die Ersparnisse (fast) aufgebraucht sind, hilft natürlich auch keine Ratenzahlung (obwohl sich das mein Sohn momentan tatsächlich so vorstellt...).

    Zitat

    Schuldnerberatung führte ich an, um auf die Situation Deines Sohnes einzugehen, nicht auf Deine!


    Danke für die Klärung! Ich hatte wohl deine Aussage nicht richtig verstanden.

    Zitat

    Bei all diesen Hilfestellungen, wie auch weiter unten dann bei Therapie etc., schreibst Du selbst immer wieder, dass Dein Sohn sie nicht annimmt.


    Stimmt, er hat die möglichen Hilfestellungen noch nicht probiert und bisher immer behauptet, dass er keine Hilfe nötig habe.

    Zitat

    Also darf er schlicht alles ansonsten Strafbares machen, wir können ohnehin nichts dagegen tun.

    Hmm, hatte ich irgendetwas in dieser Art behauptet oder nur angedeutet?


    Zitat

    Zunächst einmal: Die Polizei oder „Ordnungsgewalt“ ist nicht für Therapie zuständig, sondern für die Justiz, also die Gesetzgebung.


    Siehe oben, in meiner Antwort an Greenfox.

    Zitat

    Sie kann Deinen Sohn bestenfalls, wenn er mal wieder Mist baut, in die Geschlossene einweisen, wo dann ein Richter die Rechtmäßigkeit der Unterbringung und des Freiheitsentzuges anordnet.


    Oder wir rufen den Notarzt, wenn er in betrunkenem Zustand mal wieder Suizidäußerungen von sich gibt. Dann kommt er auch in eine psychiatrische Klinik. Ob das wirklich was bringt oder ob er am nächsten Tag beteuern würde, dass er das alles ja nicht ernst gemeint hat und in der Klinik nur erbost rummotzt, müsste man sehen. Kommt sicher auch darauf an, ob irgendwer vom Personal ihm vertrauenswürdig erscheint und natürlich darauf, in welchem psychischen Zustand er sich dann befindet. Manchmal tritt Weinerlichkeit und Ängstlichkeit zutage... dann könnte er offen sein für Gespräche.

    Zitat

    Deine Sicht auf Suchtberatungsstellen, und dass „man die selbst besuche muss“, ist m. E. sehr merkwürdig.


    Was ist daran merkwürdig? Natürlich muss jeder Betroffene die Energie aufbringen, die Suchtberatungsstellen selbst aufzusuchen. Es reicht eben nicht, dass Angehörige oder Freunde hingehen.

    Zitat

    Ich schreibe Dir das ganz offen: Ich bin im Rentenalter, habe mit Sucht schon mehrere Jahrzehnte zu tun, und habe "so eine" Einstellung noch nie erlebt.


    Ja, dann also etwas Neues für dich. Würde ja sonst langweilig. ;)

    Zitat

    Ich nehme an, Du erwartest von ihnen, dass sie bei Deinem Sohn Hausbesuche machen, und einen erfolgreichen Suchtausstieg garantieren können?


    Was ist an Hausbesuchen verwerflich? Ich sprach nie davon, dass ein erfolgreicher Suchtausstieg garantiert werden muss - ich bin ja eben nicht so unrealistisch und vermessen, sondern eher skeptisch (da ich mehrere erfolglose Alkohol-Fälle kenne... :( ) Was ich tatsächlich gern hätte, wären mal prozentuale Angaben, wie viele Therapien erfolgreich verlaufen. Oder auch eine Prozentangabe, wie viele "Rausgeworfene" (egal ob von Partner/in, Eltern oder sonstigen Angehörigen) sich durch den Rauswurf eines Besseren besinnen und von der Sucht loskommen und in wie vielen Fällen die Betroffenen zu Pennern werden und am Rande der Gesellschaft vegetieren. Falls du dazu Links hast, würde ich mich sehr darüber freuen.

    Zitat

    gleichzeitig aber schlicht gegen einen Freiheitsentzug (sei es Gefängnis oder Zwangsunterbringung) bist

    Vielleicht hast du nicht genau gelesen. Von Zwangsunterbringung war eben nie die Rede, sondern nur von Haft. Bisher wurde (siehe auch oben in meiner Antwort an Greenfox) nie ein psychisches Problem angenommen. Mein Sohn wurde immer nur als Straftäter/Störenfried angesehen und ich vermute (wie ich auch in meiner vorigen Antwort an dich ausdrücken wollte), dass das so bleibt.

    Zitat

    Zwangstherapierung? Zwangsbehandlung?


    Nein, natürlich funktioniert das auch überhaupt nicht. Aber mal eine Nachfrage, mal ein Hinweis auf die Suchtberatung, mal ein Gesprächsangebot von Seiten der Behörden, die die Straffälligkeiten bearbeiten, könnte sicher nicht schaden. Und nein, ich erwarte nicht, dass mein Sohn - weil er eben mein Hutziputzi-Söhnchen ist - gebauchpinselt wird, sondern dass so was bei Leuten, die immer wieder durch übermäßigen Alkoholkonsum auffallen, Standard wäre.

    Zwangsbehandlung ist aber keine Sache aus früheren Zeiten, wie der Fall M. gezeigt hat, er durch die Presse ging. Keine Ahnung, wie es sich um die psychische Befindlichkeit des Herrn M. wirklich verhält (ich habe mir dazu keine Meinung gebildet): er wurde jedenfalls gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten und dort auch behandelt.

    Zitat

    Nein, Du siehst die ganze Geschichte nur höchst unrealistisch

    Da habe ich von Greenfox eine andere Einschätzung bekommen. Aber da deine Einschätzung anders ist, lasse ich mich gern von dir informieren! Was die Bedingungen an Gefängnissen angeht, schrieb ich ja schon, dass ich wenig Ahnung habe und in Zeitungen und Zeitschriften bisher eher sehr Abschreckendes las (Stichwort Mafia, Stichwort Mobbing). Umso dankbarer wäre ich für sachliche Informationen. 44.

    Zitat

    Wenn einem Süchtigem, vorausgesetzt die Staatsanwaltschaft sieht, das der Süchtige auch wirklich bemüht ist Hilfe zu bekommen, Freiheitsentzug droht, dann greift der § 35 BtMG - Zurückstellung der Strafvollstreckung.


    Danke für den Hinweis. Ich werde meine Bekannte fragen, ob dieser Paragraph auch bei der Ersatzfreiheitsstrafe greift. Vom Wortlaut her bezieht er sich eben nicht auf Geldstrafen (die aufgrund von Zahlungsunfähigkeit in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden), sondern auf Freiheitsstrafen. Das kann durchaus einen Unterschied machen. Wie gesagt, ich frag die Rechtspflegerin bei Gelegenheit. Sie ist tagtäglich in der Materie drin.

    Zitat

    dass Dein Sohn nichts gegen seine Sucht unternehmen möchte, und, verzeih so liest sich das, führst als "Hintergrund" die Erbkrankheit an.

    Wo liest du das denn? Ich habe schon in meinem ersten Post und dann auch noch in meiner Antwort an dich erläutert, dass möglicherweise der Alkoholkonsum die Krankheit ausgelöst hat. (Nicht umgekehrt.) Also: Er hatte bereits vor der Erkrankung ein Alkoholproblem. Die (körperliche) Erkrankung macht sein Leben natürlich nicht leichter, kann aber niemals eine Entschuldigung für sein unmäßiges Trinken sein. Und auch nicht dafür, dass er sich nicht aufrafft, sich Hilfe zu holen. Natürlich nicht. Das würde ich auch nie so sehen. Ich wundere mich über deine Interpretation.

    Zitat

    Ich denke an dieser Stelle ist ein Diskussion [...] über die angebotenen Resozialisierungsmaßnahmen in Gefängnissen nicht sinnvoll.

    Warum denn nicht? Wie gesagt: Ich lasse mich gern von dir informieren, wenn du die Möglichkeiten dort kennst. Wie ist es denn, wenn der Alkoholiker nach kurzer Zeit im Gefängnis Entzugserscheinungen hat? Wie wird damit umgegangen? Wird das zur Kenntnis genommen? Ich habe zum Beispiel mal gegoogelt nach "Entzugserscheinungen" und "Gefängnis" und keine sinnvollen Ergebnisse erhalten.

    Zitat

    Weil ja ohnehin davon ausgegangen werden kann, dass Dein Sohn sie nicht mitmachen würde.

    Hey, du bist ja noch pessimistischer als ich, obwohl du meinen Sohn nicht mal kennst. ;) Ich habe ja zumindest die Hoffnung, dass er in so einer Ausnahmesituation vielleicht doch anders reagiert. Oder er verteufelt alles und alle. Oder er gibt sich ganz auf und ist suizidgefährdet. Man kann's nicht wissen.

    Zitat

    eigentlich gar nicht mag, wenn „über“ Betroffene geschrieben oder gesprochen wird, die selbst keinerlei Interesse an solchen Gesprächen haben

    Stimmt natürlich, das ist fragwürdig. Aber ich wollte mich gerne informieren und die Einschätzungen anderer erfahren. Aber vermutlich habe ich jetzt wirklich genug über meinen Sohn geschrieben. Sollen wir jetzt über mich sprechen? Also... ich habe noch nie im Leben Schnaps getrunken und ich finde es schon abscheulich, wenn ich als Medikament Tropfen einnehmen muss, die Alkohol enthalten. Bier riecht schon so widerlich, dass ich es niemals trinken würde und Wein, nun ja, ein, zwei Schluck bei einem Essen im Restaurant aus dem Glas meines Mannes - dann reicht's auch schon wieder. Sekt - igitt. Das heißt, ich kann nicht mitreden und ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was an Alkohol überhaupt lecker sein soll und wie lustig und beschwingt man sich damit angeblich fühlen soll.

    Zitat

    dass Vieles von dem was, und wie Du über und zu Deinem Sohn und von Deinen Einstellungen schreibst, sehr stark auf eine massive Co-Abhängigkeit hinweist.

    Das ist ja ein beliebtes Schlagwort. Sobald man einen suchtkranken Angehörigen hat (und den noch in seine Nähe lässt), wird eine Co-Abhängigkeit vermutet. Ich führe mein eigenes Leben und richte es nicht auf meinen suchtkranken Angehörigen hin aus. Ich denke auch nicht dauernd über ihn nach. Jetzt gerade ja, weil ich gestern auf die Idee kam, in diesem Forum zu Informationen zu gelangen. Vorher hatte ich mich über die Gleichgültigkeit meines Angehörigen geärgert und mir überlegt, wo das in den nächsten Wochen und Monaten hinführen wird. Dass man einen nahestehenden Menschen nicht in sein Verderben laufen lassen möchte und als vernunftbegabter Mensch nach sinnvollen Lösungen sucht (worauf meine Posts ja hinauswollen), ist doch eine ganz normale menschliche Reaktion. Man müsste schon sehr abgestumpft sein, wenn es einem egal wäre, wenn ein Nahestehender im Gefängnis oder in der Obdachlosigkeit landet.

    Zitat

    unter dem Hinweis, dass Du die Mutter des Betroffenen bist

    Nein, das hat nichts mit der Stellung als "Mutter" zu tun. Es ginge mir auch mit einer Freundin, einem Bruder, einer Tante, einem Neffen oder anderen nahestehenden Menschen ähnlich. Man ist eben an ihrem Schicksal interessiert und will sie nicht völlig untätig ihrem Verderben überlassen. Am besten ich schreibe in Zukunft nur noch "ein nahestehender Mensch", damit mich nicht dauernd dieses Klischee von der (angeblich) betüttelnden Mama begleitet.

    Liebe Grüße
    Stengel


  • Du hast schon merkwürdige Ansichten über Sucht und Co.


    Was ist an meiner Ansicht merkwürdig?
    Die Vorhaltungen gegenüber Eltern sind doch allgegenwärtig. Ok, statt "dumm" hätte ich "uneinsichtig" schreiben können. Das Wort ist mir vorhin nicht eingefallen.

    Zitat

    Ich ahne inzwischen, dass Dir so gut wie keine Institution, die ich kenne, weiterhelfen kann.


    Hauptsache es gibt eine Institution, die meinem nahestehenden Menschen weiterhelfen kann. Ich selbst kenne die Anlaufstellen, die mir bei meinen Problemen weiterhelfen.

    Schöne Grüße
    Stengel

  • Hallo Stengel,

    ich gestehe: Ich bin mit Deinen Fragestellungen und Deiner Einstellung zum Thema völlig überfordert.
    Wahrscheinlich bewahrheitet es sich wieder mal, dass sich zu so einem Thema, wie dem Deinigen, vor allem betroffene Angehörige zu Wort melden sollten. Die es ja hier im Forum auch gibt.
    Da Du ja dann offenbar auch nicht co-abhängig bist, kann ich Dir nicht einmal entsprechende Anlaufstellen weiterempfehlen. Die Du, so liest es sich für mich, so bewandert wie Du mit dem Thema bist, ohnehin bestimmt schon vor Ort kennst.

    Ich wünsche Dir trotzdem von Herzen ein gutes, weiterführendes Gelingen und eine Lösung der sehr schwierigen Situation

    Lieben Gruß
    Dietmar

  • Hallo Stengel, :)

    ich bin ebenfalls Angehörige, nur "anders rum", ich kreise immer wieder um meine Mutter.
    Mich hat gerade das Stichwort "Nothilfsgemeinschaft" angesprochen, da es (auch) meinen
    inneren Konflikt im Kern trifft.


    Und wenn sie den Bengel rauswerfen, sind sie in den Augen anderer Menschen wiederum
    gewissenlose Rabeneltern und in den Augen der Behörden kommen sie ihrer Pflicht als
    Angehörige in gerader Linie nicht nach, die als "Familiennotgemeinschaft" dem hilfebe-
    dürftigen Angehörigen Unterkunft gewähren müssen.

    Ehe ich jetzt aber weiter einsteige, müsste ich glaube ich besser verstehen, ob Du diese
    Ansichten über "Rabeneltern" irgendwo in einem ruhelosen inneren Winkel teilst? Auf
    mich wirkt es ein wenig so. Sonst würde Deine Eingangsfrage ja gar keine sein und Du
    wärest "einverstanden", wenn der Weg der Sucht Deinen Sohn an seinen echten Tiefpunkt
    führt. (Eben weil er erst dort empfänglich für einen eigenen inneren 'klick' werden könnte.)

    Das ist nachfragend gemeint, ich bin überhaupt kein Vertreter von Argumentieren gegen
    Gefühl oder Konflikt. Mein eigener Weg als Co-Abhängige war durch kein Argument der
    Welt abzukürzen. Ich musste durch meine inneren Konflikte, so lange, bis es mir gereicht
    hat.

    Liebe Grüße, und schreib' mal zu meiner Frage, ja? Mich interessiert Dein Gefühl dabei.

    Wolfsfrau

  • Hallo Dietmar,

    hoffentlich habe ich dich nicht vor den Kopf gestoßen. Mir war es nur wichtig, meine Überlegungen und Empfindungen zur Problematik wahrheitsgemäß zu äußern und keine bestimmte Rolle einzunehmen.

    Schöne Grüße
    Stengel

  • Hallo Wolfsfrau,

    nett, dass du dich meldest und danke für deine Frage.

    Nein, ich sehe mich nicht in der Schuld, aber es ist so, wie ich es auch Dietmar gegenüber schon angedeutet habe: Ich finde es wirklich grausam, wenn Menschen (egal, welche) vor die Hunde gehen. Einfach so. Und man fragt sich: Warum musste das so kommen?? Konnte nichts gegen das Absinken dieser Leute getan werden? Je näher einem die Menschen stehen, desto mehr fragt man sich das natürlich.

    Aber bei den Vorhaltungen habe ich eben alles aufgezählt, was mir selbst schon in der einen oder anderen Weise begegnet ist oder mir über andere Eltern zugetragen wurde. Das mit der Familienotgemeinschaft kam tatsächlich von einer Behörde.

    Ich hatte auch schon eine Zeit, in der ich mir wehmütig Kinderfotos meines Sohnes angeschaut habe und daran dachte, wie ahnungslos wir damals waren, wie zuversichtlich wir in die Zukunft blickten. Wir hatten keine speziellen Erwartungen, aber natürlich gingen wir von einer (einigermaßen) gesunden Entwicklung aus und davon, dass unser Sohn einen Weg im Leben finden würde. Das war das Schmerzlichste: zu erkennen, dass wir einen Menschen ins Leben begleitet haben, der keine Ziele entwickeln möchte, der nicht für sich selbst sorgen kann, der sich selbst schon in jungen Jahren aufgegeben hat und dessen einzigen sozialen Kontakte nur noch in seinen Kneipenkumpels bestehen. Schon traurig. Damals (vor ein paar Jahren) habe ich mir das Buch "When parents hurt" besorgt, da ich bei deutschsprachigen Sachbüchern nichts über das Leiden von Eltern über die schlimme Entwicklung ihrer Kinder.

    Die Zeit ist vorbei. Die Träume habe ich ad acta gelegt. Ich nehme diesen Mann (meistens) so, wie er ist und freue mich über einzelne verbindende Momente mit ihm, wenn diese vorkommen. Ja, manchmal fasse ich mir an den Kopf ob seiner Gleichgültigkeit und Realitätsferne. Dann aber wende ich mich wieder meinen eigenen Themen zu. Meistens leben wir unter einem Dach, aber haben wenig miteinander zu tun. Wir beziehen ihn ein, wenn er es möchte ("Du, wir gehen ein Stück wandern, magst du vielleicht mitkommen?") - und wenn er nicht will, ist es auch ok. Er geht seinen zwei Süchten nach (Online-Spielsucht und Alkoholsucht), mein Mann und ich unserer Arbeit und unseren Interessen (und dem, was man halt sonst noch so zu tun hat im Leben).

    Natürlich habe ich mir auch schon die Haare darüber gerauft, dass er seinen Verstand vertrinkt, seine Gesundheit ruiniert, seine Partnerschaft zerstört hat und auch jegliche berufliche Entwicklung zunichte gemacht hat. Aber all diese misslichen Aspekte kann ich nicht ändern und belaste mich nicht mehr mit trüben Gedanken daran.

    Obdachlosigkeit und Gefängnis sind wohl für mich die Punkte, die ich wirklich nur den Allerbösesten unter den Menschen wünsche. Oder eigentlich niemandem. Und mir fehlt völlig der Glaube daran, dass eine solche Erfahrung heilsam für irgendjemanden sein könnte. Deshalb ist meine Überzeugung, dass ich mit meinem inneren Einverständnis, ihn in dieses Verderben rennen zu lassen, meinen Sohn vollständig und unwiderruflich für immer verliere.

    Wir haben/hatten in der Verwandtschaft bereits andere Alkoholiker. Ich erlebte ihr Gebaren aus der Distanz mit. Ebenso unbelehrbar wie mein Sohn. Der eine landete unter der Brücke und blieb bis heute uneinsichtig - oder eben unfähig, die Kraft und Motivation für eine Änderung aufzubringen. Einer (sehr entfernter Verwandter, aber aus der gleichen Linie) nahm sich das Leben. Ein anderer starb schon früh an einer Krankheit, weil seine Organe durch die Süchte ruiniert waren. Einer wurde erstaunlicherweise recht alt und mäßigte den Alkoholkonsum mit dem Alter etwas - aber Alkoholiker blieb er sein Leben lang. Unbelehrbar und stur und im Suff aggressiv, boshaft und rechthaberisch blieb er ebenfalls bis ins hohe Alter. Nur einer von ihnen hat noch rechtzeitig, bevor Beruf und Partnerschaft flöten gingen, eine Therapie gemacht und die scheint erfolgreich gewesen zu sein.

    Liebe Grüße
    Stengel

  • @ Stengel

    Ich glaube du hast eigentlich alle auf dem falschen Fuss erwischt.
    Ich denke es wurde davon ausgegangen das konkrete Hilfsangebote
    und Lösungsmöglichkeiten erwünscht sind für Dich und deinem Sohn.
    Ist es okay wenn ich den Faden als eine Art wissenschaftliche Recherche
    oder Studie über die Defizite des Strafvollzugs oder auch der Misstände
    im Umgang mit den Obdachlosen hierzulande sehe. Und das ein Dir
    nahestehender Mensch hierbei nur als Fallbeispiel dient.

    Brant

    Einmal editiert, zuletzt von Brant (15. Januar 2017 um 10:27)

  • Hallo Stengel.

    Zitat

    hoffentlich habe ich dich nicht vor den Kopf gestoßen.


    Absolut nicht!

    Zitat

    Mir war es nur wichtig, meine Überlegungen und Empfindungen zur Problematik wahrheitsgemäß zu äußern und keine bestimmte Rolle einzunehmen.


    Das sehe ich, als völlig Außenstehender, völlig anders: Ich kann nur nach dem beurteilen, was Du hier schriftlich geäußert hast. Und danach hast Du m. E. eine bestimmte Rolle ein- und angenommen.

    Zitat von "Brant"

    Ich denke es wurde davon ausgegangen das konkrete Hilfsangebote
    und Lösungsmöglichkeiten erwünscht sind für Dich und deinem Sohn.


    Genauso ist es (eigentlich immer) in einem Selbsthilfeforum zu einem bestimmten Thema.
    Dein Thema ist ein völlig anderes.

    Das heißt nicht, dass niemand hier mit Dir über Dein Thema diskutieren möchte. Das heißt nur, dass man in der Beantwortung Deiner Fragen völlig weg von einer möglichen Hilfestellung, hin zu einem gesellschaftspolitischen Austausch gehen muss.
    Die Überschrift müsste also meiner Meinung nach eher lauten:
    Ist die Gesellschaft, der Staat schuld an dem persönlichen Tiefsten Punkt eines Alkoholikers, und könnte die Gesellschaft oder der Staat diesen Tiefsten Punkt verhindern, indem sie entsprechende Angebote bzw. Maßnahmen unterbreiten würden?

    Eine Sichtweise, die der Selbsthilfe, egal in welcher Form, geradezu vor den Kopf stößt.
    Ich habe Deine gesamten Beiträge nochmals durchgelesen und unter allen möglichen Gesichtspunkte – in Bezug auf den Alkoholismus Deines Sohnes – betrachtet.
    Da ist ganz viel Anklage gegen das bestehende Helfersystem (auch gegen das Rechtssystem) und ganz wenig, bis gar keine Verantwortungsübernahme. Du selbst lehnst ja auch jede Verantwortung bzgl. Deines Sohnes ab, weil Du Dich „in diese Rolle nicht zwingen lassen willst“. (sinngemäß!)

    Du sprichst, offenbar gut informiert, über ein Helfer und Selbsthilfesystem, dass schon sehr viele Jahre sehr gut, und weltweit nahezu herausragend gut funktioniert.
    Nur halt bei Deinem Sohn nicht.
    Mir persönlich, trotz meiner ganzen Erfahrung (oder vielleicht gerade wegen?) fällt schlicht nichts mehr ein, was auch nur in einer ungefähren Richtung Deinem Sohn helfen könnte.

    Vielleicht bemerkst Du, dass ich nahezu nichts mehr zu Dir schreibe?
    Das hat seine Gründe: Mein Eindruck ist, egal aus welcher Richtung sich hier jemand Dir nähert, blockst Du ab, und ja, es liest sich schon so, antwortest relativ gereizt und vehement auf Deiner Sichtweise beharrend zurück.
    Die will ich Dir nicht nehmen!
    Aber ich bin mir sehr sicher, dass Du mit dieser Sichtweise nicht so glücklich und zufrieden werden kannst, wie wir hier das definieren.

    Lieben Gruß
    Dietmar

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