Beiträge von AmSee13

    Ein unangenehmes Gefühl ist kein Weltuntergang.

    Das ist schon richtig. ;)

    Was ICH bei dieser “Geschichte“ interessant finde, ist Mehreres.

    Erstens: Da hat sich eine Gastgeberin extra Gedanken gemacht, ein irgendwie festliches alkoholfreies Getränk anzubieten (Wein und Bier war ja schon mittags angeboten und gerne konsumiert worden :evil:), das mich sozusagen nicht ausschließt….Und was ist? - Aus Ahnungslosigkeit (oder Täuschung aufgrund der „alkoholfreiem Bier,Sekt usw. zugrundeliegenden „Definition“ von „alkoholfrei“? 🤷‍♀️ ) handelt es sich sich doch nicht um ein gänzlich alkoholfreies Getränk. 🙈😜

    Zweitens: In den Diskussionen hier (und auch anderswo) geht’s immer mal wieder darum, ob geringe Mengen in Alkohol in Speisen oder Getränken „gefährlich“ seien (z.B. Alkohol in Nahrungsmitteln - Wie gefährlich sind Rotweinsoße & Co wirklich? oder Diskussionen, ob Alkoholiker „alkoholfreies“ Bier konsumieren sollten oder nicht usw.). In dem Zusammenhang geht’s auch darum, dass es sich wohl um Alkohol handelt, wenn’s nach Alkohol schmeckt.

    - Ich bin ja nun schon eine Weile dabei und dachte, ich wüsste ein bisschen Bescheid…. ;) … ICH hab‘s nicht geschmeckt und mich erstmal täuschen lassen. 🙈

    Drittens: Interessant finde ich, dass und wie mein Körper auf diese gewiss äußerst geringe Menge Alkohol reagiert hat. In Anbetracht der Mengen, die ich früher konsumiert habe, durchaus erschreckend. :/

    Wichtiger finde ich die Erfahrung, dass so etwas nicht automatisch Druck auslöst. Sondern sogar eher das Gegenteil.

    Ich denke nicht, dass eine solche Erfahrung bei MIR noch Suchtdruck auslöst, dafür gefällt mir mein abstinentes Leben viel zu gut und Rückfall-Prophylaxe habe ich umfassend betrieben.

    Ob eine solche Erfahrung eher das Gegenteil auslöst? - :/ Bei MIR durchaus.

    Noch immer nachdenklich und vorsichtig machen mich diesbezüglich aber meine eigenen Erfahrungen mit Rückfällen in meine Nikotinsucht. Ok, die „eine Ausnahme“, die mich bislang jedes Mal über kurz oder lang hat rückfällig werden lassen, hab ich nicht aus Versehen geraucht, aber schon das Bisschen Nikotin hat bislang immer nach ein paar Tagen oder einer Woche zu dem intensiven Wunsch nach mehr geführt, obwohl die erste Zigarette nach eine gewissen Zeit der Abstinenz eigentlich nie schmeckt oder bekömmlich ist.


    Wir haben diese Thematik hier im Forum immer mal wieder diskutiert und müssen das hier meines Erachtens nicht nochmals tun. Ich jedenfalls habe kein Bedarf daran. 😄

    Für den einen scheint gefährlich zu sein, wenn er mit angeblich „alkoholfreien“ Getränken oder Speisen zu tun bekommt, für den anderen nicht.

    Grüße

    AmSee

    Hallo in die Runde,

    von einem für mich etwas unangenehmen Erlebnis mit einem Getränk, das als „alkoholfrei“ angeboten wurde, würde ich hier gerne berichten.

    Ich war gestern auf einer Feier meiner lieben Verwandtschaft. Die wissen alle, dass ich keinen Alkohol mehr trinke und bieten mir auch keinen mehr an.

    Die Feier begann mittags und ging bis in den Abend.

    Am Nachmittag bei angenehmem Plausch im Garten bot die Gastgeberin eine „alkoholfreie“ Erdbeerbowle an.

    Bevor ich davon nahm, denn ich weiß ja, dass „alkoholfrei“ nicht unbedingt alkoholfrei bedeutet, fragte ich extra nach, was denn darin sei. Die Gastgeberin hatte sich bewusst Gedanken gemacht, ein alkoholfreies, irgendwie festliches Erfrischungsgetränk anzubieten, und so erfuhr ich, dass sie für dieses Getränk Apfelsaft, Sprite, Jive, „diesen alkoholfreien Sekt“, und Erdbeeren genommen hatte.

    „Kann ich nehmen,“ dachte ich mir, „denn, wenn da Apfelsaft und Sprite und dieses Zeug, auf das Schwangere mitunter zurückgreifen, wenn sie „Sekt“ trinken wollen, drin ist, dürfte das tatsächlich alkoholfrei sein.“

    Trotzdem auf der Hut probierte erstmal vorsichtig, ob‘s irgendwie „sprittig“ schmeckt. Ergebnis: Ich, deren Zunge diesbezüglich äußerst empfindlich ist, schmeckte definitiv keinen Alkohol. „Dann ist das wohl wirklich alkoholfrei.“

    Ich blieb dennoch vorsichtig, trank langsam und wenig davon.

    Kurze Zeit später spürte ich im Kopf etwas, was ich nie wieder spüren wollte, und zwar diese für mich inzwischen äußerst unangenehme Empfindung, die ich von Alkoholkonsum nur zu gut kenne….

    Daraufhin ließ das Bowleglas - nicht einmal halb geleert - stehen.

    Diese unangenehme, leicht wattige Empfindung im Kopf breitete sich dann auch als leichtes Unwohlsein im restlichen Körper aus und blieb mir noch eine ganze Weile erhalten. X/

    Heute hab ich mich mal näher darüber informiert, wie „alkoholfrei“ dieses Jive wirklich ist:

    Jive alkoholfrei hat ca. 0,2 Volumenprozent Alkohol….


    In dieser Bowle-Mischung dürfte sicherlich noch sehr viel weniger Alkohol enthalten gewesen sein und „normale“ Menschen und Alkoholiker, die kein Problem mit alkoholfreiem Bier u.ä. haben, mögen meine Reaktion für übertrieben halten, aber MIR hat die Wirkung, die das Getränk auf MICH hatte, gar nicht gefallen. Beim nächsten Mal, wenn mir sowas angeboten wird, werde ich zweifellos freundlich ablehnen.

    Grüße

    AmSee

    Der Antrag lief schon bloß die Feststellung erfolgt jetzt, wir hatten ja alle gehofft dass ich keine 50 bekomme. Aber ab Grad der Behinderung von 50 ist das so.

    Weiter oben hast du geschrieben:

    Bei mir jeder auch der Fallmanager sagte, das kann ich machen. Weil der noch keine Behinderung festgestellt worden ist. 🤔 Man kann aber braucht keinen und es ist nicht statthaft bei Einstellung danach zu fragen.

    Insofern muss dir DAS Problem doch eigentlich keine Sorge machen…

    Hast du gehofft mehr als 50 zu bekommen?

    Warum ist ein Problem für dich, dass du jetzt 50 hast? Der Kündigungsschutz ist doch zu deinem Schutz…

    Das sagt doch nur etwas darüber aus, dass du beeinträchtigt bist, und dass auf diese Beeinträchtigung vom Arbeitgeber Rücksicht genommen werden muss.

    Das Kreuz bezieht sich auf den Personalfragebogen. 🤐 Habe auch nicht an eine 50 gedacht = Behindertenausweis und damit schwer kündbar. (drum muß ich so schnell wie möglich raus) am besten pack ich meinen Koffer.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist….

    Als du den Personalfragebogen ausgefüllt hast, war der Grad der Behinderung noch nicht beantragt worden, insofern stellt das, wie dir auch der Fallmanager gesagt hat, kein Problem dar.

    Inzwischen ist es beantragt worden und du bist mit einem Grad von 50 Prozent eingeschätzt worden… DASS du damit für deinen Arbeitgeber schwerer kündbar bist, bedeutet doch keinen Nachteil für dich. Sowas dient Menschen mit Behinderung doch eher als SCHUTZ.

    Ich verstehe nicht, warum du deswegen „so schnell wie möglich raus“ müsstest….

    Bei mir jeder auch der Fallmanager sagte, das kann ich machen. Weil der noch keine Behinderung festgestellt worden ist. 🤔

    Worauf beziehst du dich mit dem „das kann ich machen“ genau? Auf das Ankreuzen?

    Dann wäre das doch gar kein Problem, dass du’s angekreuzt hast.

    Ich verstehe nicht, wie das „Integrationsamt“ da drin hängt bzw. wofür das jetzt steht. Kann damit so erstmal nix anfangen, weil ich damit nie zu tun hatte.

    Kannst du das näher erklären?

    Bist du ein Ausländer, der gesellschaftlich „integriert“ wird?

    Oder geht es um ein „Wiedereingliederungsverfahren“ = Integration nach längerer Krankheit?

    Edit (19.06.): Da keine Erklärung erfolgt ist, hab ich mich wiederum selbst auf die Suche nach Informationen gemacht:

    Kurz: Das „Integrationsamt“ unterstützt schwerbehinderte Menschen darin, ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

    Es bietet Maßnahmen und Leistungen, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu gehören u.a. auch folgende Leistungen:

    - individuelle Information und Beratung z.B.
    zur Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
    zur behinderungsgerechten Gestaltung
    zu persönlichen Schwierigkeiten

    - psychosoziale Beratung, z.B.
    zur Lösung behinderungsbedingter Probleme oder Konflikten am Arbeitsplatz

    - finanzielle Leistungen, z.B.
    zur Neuschaffung oder Ausstattung vorhandener behinderungsgerechter Arbeitsplätze

    Denk daran: Auch mit GdB bist du grundsätzlich erwerbsfähig! Das bedeutet, dass du grundsätzlich arbeiten gehst musst.

    Wenn du zur Zeit nicht in der Lage bist, arbeiten gehen zu können - weil die gesundheitlichen Einschränkungen zugenommen haben - musst du zum Arzt gehen und dir eine Krankschreibung ausstellen lassen!

    Ich denke, du malst da sprichwörtlich den Teufel an die Wand….

    Nichts wird so heiß gegessen, wie’s gekocht wird!

    Antworte bitte konkret auf die bereits gestellten Fragen!

    Du scheinst ein bisschen neben dir zu stehen und mit dem Verstehen und Sortieren überfordert zu sein. Hol dir Unterstützung von deiner Frau, deinem bereits erwachsenen Sohn, jemanden mit klarem Verstand, dem du vertraust, MACH DAS NICHT ALLEINE!!!


    Ich stochere jetzt ein letztes Mal in den Informationen herum, die du nach und nach preisgegeben hast, und beziehe mich darauf. Wenn du da wieder nicht drauf eingehst oder meine Antwort auf unvollständige Angaben deinerseits beruht, bin ich hier raus.


    1. Auch als chronisch Kranker müsstest du von irgendeinem Amt Ansprüche haben. Die Frage ist letztlich nur, von welchem Amt.

    2. Wenn du krankheitsbedingt gar nicht arbeitsfähig gewesen sein solltest, hätte das irgendwann ärztlich und amtlich festgestellt werden müssen.

    Ist das irgendwann mal angefragt oder festgestellt worden?

    3. Mit dem Fallmanager des Jobcenter hast du gesprochen. Weiß der in allem Bescheid?

    Wenn ja, so hast du nicht grundsätzlich hinterm Berg gehalten…hättest vielleicht mehr machen müssen…


    5. Selbst WENN in den letzten Monaten zu viel gezahlt worden sein SOLLTE, bedeutet das nicht, dass du/ ihr das von jetzt auf gleich zurückzahlen müsst, wenn ich das gar nicht könnt. Wie die Rückzahlung in bezahlbaren Raten erfolgen kann, kann verhandelt werden.

    ———> Sprich mit deinem Sachbearbeiter vom Jobcenter! Schildere ihm deine Lage und deine Sorge.

    Durch entsprechende Gespräche - nochmals: Nimm dabei deine Frau oder deinen immerhin volljährigen Sohn oder jemanden mit klarem Verstand, dem du vertraust, mit - mit dem Jobcenter und/oder weiteren Ämtern, die für dich zuständig sind, wirst du herausfinden, ob und wie die jeweiligen Zahlungen sich ausgleichen…

    Es geht bei dem, was Susanne, Greenfox und ich angesprochen haben, NICHT darum, dass du nicht ständig online bist…..

    ……..

    Nun, mit deinem Fallmanager hast du deine Erkrankung aber doch besprochen…

    MIR stellt sich die Frage, ob man davon sprechen kann, dass du das Jobcenter arglistig getäuscht hättest. :/

    Ob du vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hast, kann ich nicht beurteilen.

    Guck mal hier, ob du da Antworten findest:

    https://www.dahag.de/c/ratgeber/soz…-z/ueberzahlung

    Ich kann Susannes Unmut recht gut nachvollziehen…. Deshalb von mir noch ein paar Worte dazu:

    Zum einen hat sie sich für DICH die Mühe gemacht, sich extra einzulesen.

    Und das, was sie recherchiert hat, hättest DU grundsätzlich auch schon längst machen können….

    Oder du hast es schon gemacht oder von anderen Beratungsstellen entsprechende Informationen bekommen, schreibst aber gar nichts davon? Dass du die eine oder andere Information schon hattest, kommt von dir so im Nachhinein stückchenweise rüber.

    Da kommt dann schon der Gedanke auf, seine Zeit unnötig investiert zu haben…


    Des Weiteren bemühen wir uns hier echt, dich zu verstehen und dir Hilfen zu geben. Du aber gehst so gut wie gar nicht auf unsere Beiträge ein….

    Was meinst du, wie das bei UNS ankommt?

    Dir sinnvolle Antworten zu geben, kostet Zeit, UNSERE Freizeit … Da sollte von DIR eigentlich auch zu erwarten sein, dass du auf unsere Beiträge eingehst und dich klarer ausdrückst, worin eigentlich genau DEIN Problem besteht und was DU eigentlich willst.

    Ich weiß nicht, wie das mit Leberzirrhose im Endstadium ist, aber nach dem, was ich so gelesen habe, dürfte es äußerst schwierig sein, so noch arbeiten gehen zu können….

    Du aber gehst arbeiten…. Demnach scheinen die Auswirkungen deiner Erkrankung noch nicht soooo schlimm zu sein…. Oder gehst du trotzdem, weil du glaubst, dass für deine Familie tun zu müssen?

    Bist du nun so krank, dass du nicht mehr arbeiten kannst, oder bist du’s nicht? :?: :/

    Wenn ich chronisch nicht mehr heilbar bin und der tot, sollte ich da nicht doch schnell rente beantragen.

    Geht ja wegen arbeit wenn das raus kommt und ich mist baue oder krank werde? Was dann doch lieber denn gdb zurück ziehen und Rente beantragen.

    Ich verstehe dich immer noch nicht so recht. Was willst du denn nun eigentlich?

    Könntest du bitte auf das eingehen, was wir dir geschrieben haben bzw. was wir dich gefragt haben?

    Und auch ich bitte dich, Abkürzungen zu vermeiden. Ich muss auch meist erst suchen, wofür die stehen…


    Das mit der Erwerbsunfähigkeitsrente geht nicht mal eben noch so schnell ….

    Und warum solltest du den GdB denn zurückziehen, wenn du Rente beantragst?

    Den Antrag kannst und solltest du natürlich bestehen lassen!

    Auch wenn du mit dem GdB grundsätzlich erwerbstätig bleibst, ergeben sich daraus u.U. wiederum Ansprüche auf Leistungen, die du geltend machen kannst bzw. darfst.

    Susanne hat dir in die Richtung, in die du fragst, doch das geschrieben, was interessant ist.

    Ich sortiere das passend zu deiner Fragestellung etwas um:

    Jedenfalls, so weit ich das verstehe, wird ohne Arzt wenig gehen.

    So verstehe und kenne ich das auch!

    Ohne Arzt, ohne Krankmeldung durch den Arzt geht eigentlich nix.

    Wenn du derzeit noch erwerbstätig bist, also zur Arbeit gehst und gehen musst,

    dich aber aus Krankheitsgründen gar nicht mehr dazu in der Lage siehst und ständig Mist baust,

    wirst du zum Arzt gehen müssen. Der wird dann feststellen, ob du so krank bist, dass du eine Krankmeldung benötigst.

    Erwerbsfähig, so dass Du Bürgergeld bekommst, bleibst Du bis zu einem halben jahr krankgeschrieben. Das musst Du per Krankmeldung nachweisen.

    Bist Du mehr als ein halbes Jahr lang krank geschrieben, musst Du Grundsicherung beantragen.

    Natürlich kannst du jetzt schon nebenbei versuchen, einen Rentenantrag zu stellen, aber bis das durch ist… Das dauert! Und es muss ja auch erst ärztlich festgestellt werden, dass du tatsächlich dauerhaft erwerbsunfähig bist….

    Du und deine Familie brauchen aber doch JETZT Geld. ;)

    Also solltest du, wenn du nicht arbeitsfähig bist, zum Arzt gehen, ob er dich krankschreibt.

    Dann kommt erstmal weiterhin das Geld von deinem Arbeitgeber oder es kommt Arbeitslosengeld oder es kommt Bürgergeld - je nach dem, worauf du derzeit noch Ansprüche hast.

    Entweder beantragst du von dir aus deinen Anspruch auf Rente oder das Jobcenter(?) weist dich, wenn du nach einem halben Jahr noch immer krankgeschrieben bist, darauf hin, dass du das nun beantragen musst und hilft dir ggf. bei dem Antrag (siehe oben, was im dem Screenshot steht, den ich eingestellt habe).

    Rente für deine Familie - für die Zeit nach deinem Todes - kannst du noch nicht beantragen. Du lebst ja noch. Das kann erst deine Familie beantragen… Wie das ist, wenn ihr nicht verheiratet seid, weiß ich nicht… das heißt, ob für deine Partnerin Anspruch auf Witwenrente besteht. Da könntest du dich ja erkundigen und ggf. die entsprechenden Formulare vorbereiten.

    Moin Freddyfox,

    erstmal herzlich Willkommen in dieser Online-SHG.

    Nun habe ich anders aufgehört als du, daher kann ICH persönlich dir nix zu dem sagen, was du im Vorfeld deiner Stationären Entgiftung sozusagen zur Vorbereitung tun könntest, aber es meldet sich bestimmt noch jemand, der diesbezüglich tatsächlich konkrete Erfahrungen hat.

    Der Vorteil der stationären Entgiftung besteht eindeutig in der professionellen Begleitung und Überwachung des Entzugs, denn ein sogenannter Kalter Entzug kann u.U. lebensgefährlich werden.

    Hast du bezüglich deines stationären Entzugs und den Tagen davor konkrete Fragen?

    Empfehlen kann ich dir aber auf jeden Fall, dich hier mal durch die verschiedensten Threads zu lesen, denn du wirst hier Erfahrungsberichte von Leuten finden, die einen ähnlichen Weg gegangen sind wie du.

    Empfehlen kann ich dir ansonsten natürlich auch die Informationen und Material, was wir unter Wichtige Erstinformationen nach und nach zusammengetragen haben.

    Empfehlen kann ich dir ansonsten auch, dich hier über deine Ängste und deine Unruhe mit anderen auszutauschen. Tu das aber bitte nicht im alkoholisierten Zustand. Vielleicht können wir dir hier die eine oder andere Angst nehmen.

    Du weißt noch nicht, was auf dich zukommt und ein Leben ohne Alkohol bereitet dir womöglich auch Sorge. Ich hatte diese Sorge auch, BEVOR ich abstinent geworden bin. Inzwischen lebe ich irgendwas über 2 1/2 Jahre zufrieden abstinent und es geht mir im Grunde besser als jemals zuvor.

    Interessant könnte für dich zur Zeit aber eher die Frage sein, wovon du da eigentlich weg willst. Denn ohne entsprechende Gründe dürftest du dich kaum für einen stationären Entzug entschieden haben. ;)

    Freundliche Grüße

    AmSee

    Jedenfalls, so weit ich das verstehe, wird ohne Arzt wenig gehen. Aber wo ist da das Problem? Deine Zirrhose ist doch sowieso bekannt, oder nicht?

    Und wie wirkt sich das aus? Einerseits kurz vor dem Sterben, andererseits arbeiten? Wie geht das?

    Ich verstehe das nach dem, was du stückchenweise so preisgibst, auch nicht so recht….

    Einerseits schreibst du, dass du glaubst, dass es bald so weit ist, andererseits scheinst du grundsätzlich noch in der Lage zu sein, arbeiten gehen zu können und dich mit dem Fallmanager deines Jobcenters herumzuschlagen zu können .

    Wie passt das zusammen? :/ :?:

    Was den GDB Antrag betrifft:

    Wenn sich deine gesundheitliche Situation inzwischen weiter verschlechtert haben sollte - Arztbescheinigung! - solltest du einen neuen Antrag stellen können.

    Hier auf der Website der Bundesagentur für Arbeit steht doch etwas darüber, wenn du gesundheitliche Probleme hast, die dein Arbeitsleben beeinträchtigen.

    Unter der auf der Webseite angegebenen Telefonnummer kannst du dich doch auch gebührenfrei beraten lassen. Die müssten sich dort doch auch damit auskennen, wie das finanziell für deine Familie steht. Das hat ja durchaus Konsequenzen, wenn du in deiner Familie der Alleinverdiener bist.