Moin Miho,
ich bin Britt, Mitte 50 und trockene Alkoholikerin.
Herzlich willkommen hier im Forum.
Als ich 2014 mit meinem Köfferchen und ohne ärztliche Einweisung mit fast 2,7 Promille an der Anmeldung des Psychiatriekrankenhauses stand und um Hilfe schrie, wurde ich wie du abgewiesen.
Da ich wusste, was ich sagen muss, damit sie mich nicht wegschicken „dürfen“, täuschte ich genau wie du Selbstmordabsicht vor. Keine 5 Minuten später hatte ich „mein Bett“. Ich finde, Lügen ist in diesem Fall moralisch erlaubt.
Ich habe gelogen, um mein Leben in einer Notlage zu schützen. (Ein gutes Beispiel ist der Polizist, der gegenüber eines Verunfallten entgegen der Fakten behauptet, dass dieser nicht gelitten habe).
Eine Frage habe ich aber an dich: Warum wurdest du einem Richter vorgeführt? Was ist in der „Geschlossenen“ bzw. im Vorfeld wirklich passiert?
Vielleicht magst du ja diesbezüglich mehr ins Detail gehen.
Alles Gute weiterhin wünscht
Britt